handlungen mit dem Staat Israel zum Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngeren internationalen Entwicklungen auch im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich eine Neuverhandlung des Abkommens zur Anpassung an die eingetretenen wirtschaftlichen Entwicklungen und den neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der EU:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0122-I/4/09
An den Abteilungsmail:
Präsidenten des Bundesrates Sachbearbeiterin: Gabriele MUNSCH
Pers. eMail: gabriele.munsch@bka.gv.at
Parlament Telefon: 01/531 15/2217 bzw. 2264
1017 Wien Datum: 30. Juni 2009
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele HEINISCH-HOSEK innerhalb des Zeitraumes vom 17. Juli bis 4. August 2009 in Nordspanien aufhalten wird.
Mit freundlichen Grüßen“
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Präsident Erwin Preiner: Gemäß § 59 Absatz 8 der Geschäftsordnung gebe ich bekannt, dass Herr Bundesrat Kneifel seine an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten gerichtete Anfrage 2703/J-BR/2009 zurückgezogen hat.
Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorbereitungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Erwin Preiner: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 5 und 6, 8 und 9, 16 und 17, 28 bis 30 sowie 31 und 32 jeweils unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
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