Menschen müssen nämlich oft monatelang auf eine Einstufung warten. Auch gibt es unterschiedliche Einstufungen durch die Ärzte.
In diesem Zusammenhang hoffe ich auch, dass die Regressfrage ein für alle Mal gelöst ist und dass nicht einzelne Bundesländer wieder Gedanken hegen, eine Änderung vorzunehmen, mit der wieder die Angehörigen belastet würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir heute diesem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz unsere Zustimmung geben, zeigen wir, dass uns die ältere Generation schon sehr am Herzen liegt und uns viel wert ist. Die österreichische Sozialpolitik, meine Damen und Herren, und wie sie derzeit von der Regierung betrieben, finanziert und abgesichert wird, zeigt, dass wir gegenüber anderen Staaten auf dem richtigen Weg in die richtige Zukunft sind. – Ich danke recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
17.34
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.
17.35
Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz nimmt insgesamt 43 Veränderungen vor, die alle dazu dienen, Rechtssicherheit sowie Verbesserungen des sozialrechtlichen Schutzes zustande zu bringen. Ich erlaube mir, drei besonders herauszustreichen.
Die Verbesserung für pflegende Angehörige wurde schon angesprochen: das bedeutet, dass sie sowohl in die Pensionsversicherung einbezogen werden – also pensionsrechtlich abgesichert sind – als auch in die Krankenversicherung einbezogen werden. Es ist ganz wichtig, bürokratische Verbesserungen zustande zu bringen, wenn es um Entgeltbegriffe geht, dass zum Beispiel die Nächtigungsgelder dem Steuerrecht angepasst werden und dass hier auch Rechtssicherheit entsteht. Außerdem möchte ich noch einen dritten Bereich herausgreifen: Man schafft gerade auch für Frauen Verbesserungen im Bereich des Notariats. Auch hier werden Kindererziehungszeiten entsprechend angerechnet.
Insgesamt zeigt dieses 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz, wie man durch konsequentes Arbeiten sicherstellen kann, dass die soziale Lage der Menschen verbessert wird, und hartnäckig an den Dingen gearbeitet wird.
Gestatten Sie, dass ich auch zum 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz ein paar Worte sage, weil einige Redner dazu etwas gesagt haben. Im Wesentlichen haben wir eine Reihe von Einzelmaßnahmen im Bereich des 3. Sozialrechts-Änderungsgesetzes. Es ist damit die 70. Novelle des ASVG einhergegangen. Das zeichnet eine moderne Sozialpolitik aus – dass das Sozialrecht den Lebensbedingungen ständig anzupassen ist. Die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung für pflegende Angehörige in der Pflegestufe 3 habe ich schon erwähnt. Wir haben den erleichterten Zugang für Hausgenossen in die beitragspflichtige Mitversicherung geschaffen.
Wir haben im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz einen Meilenstein in der Zahngesundheit geschaffen, weil es möglich wird, dass in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen Menschen zu Zahnbehandlungen kommen – zur Zahnprophylaxe in Wirklichkeit, weil das in den Leistungskatalog der Zahnambulatorien der Gebietskrankenkasse aufgenommen wurde. Wir haben Änderungen in der Unfallversicherung, das heißt Erweiterung des Zuganges zur Unfallversicherung für Schilehrer. Und auch für Frauen, während sie Ausbildungen im Karenzurlaub machen: wenn sie bereit sind, sich beruflich weiterzubilden, werden sie auch in die Unfallversicherung einbezogen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite