BundesratStenographisches Protokoll774. Sitzung / Seite 188

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Was das neue Familienrechts-Änderungsgesetz alles beinhaltet, werden, so nehme ich an, meine Kolleginnen und Kollegen noch genau ausführen, ich möchte daher nur noch auf Folgendes hinweisen: Es ist begrüßenswert, dass es zu diesem Gesetz kommt, weil viele der Punkte auf den Schutz des Kindes abzielen. Was in diesem Gesetz jedoch noch fehlt, ist die dringend notwendige Reform des Lebenspartner­schafts­gesetzes, was gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften betrifft. Ich hoffe, dass es bald einen Entwurf geben wird, der auf eine umfassende rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare abzielt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich sagen: Das neue Familienrechts-Änderungsgesetz ist ein absolut notwendiger Schritt in die richtige Richtung, und wir werden dem selbstverständlich unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. – Bitte.

 


19.53.52

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Bundesminister – in Vertretung unserer Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich meiner Vorrednerin nur an­schließen: Familie ist heute nicht mehr das, was es einmal war. Familie ist vielseitig, ist genauso die Alleinerzieherin wie auch unverheiratete Elternpaare, aber auch Wieder­verheiratete, die eben schon Kinder aus vorigen Beziehungen mitbringen. Da sich die Realität, die Gegebenheiten geändert haben, hat sich natürlich auch die Gesetzgebung darauf einzustellen.

Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen, dass gerade bei den jungen Menschen eine glückliche Ehe und eine intakte Familie noch immer ganz oben auf der Werteliste stehen, und das, obwohl – oder vielleicht gerade weil – sie Scheidungskinder sind.

Es sind ja gerade die Kinder, die oft jahrelang daran zu knabbern haben, wenn sich ihre Eltern trennen. Lassen Sie mich deshalb an dieser Stelle erwähnen, welch tolle Arbeit Vereine wie zum Beispiel der in Graz beheimatete Verein RAINBOWS leisten, der sich um Kinder kümmert, deren Eltern sich getrennt haben, deren Eltern sich haben scheiden lassen oder die den Tod eines nahestehenden Menschen zu verkraf­ten haben. Diese Vereine leisten wirklich tolle Arbeit, und man kann nur hoffen, dass viele Eltern dieses Angebot für ihre Kinder gegebenenfalls in Anspruch nehmen. Diese Vereine sind leider zum Teil noch sehr unbekannt.

Der alleinerziehende Elternteil – meistens ist das die Mutter – hat aber neben seeli­schen Problemen oft auch mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Auch dem versucht diese Regelung Rechnung zu tragen, denn bei Unterhaltsvorschüssen soll es nun zu einer Beschleunigung kommen, indem man nicht mehr bis zur erfolglosen Exekution abwarten muss. Ich denke, dass damit gerade dem Wohl der Kinder besser Rechnung getragen wird.

Oft finden die Kinder von geschiedenen Eltern aber auch in den neuen Partnern der Eltern wieder neue Bezugspersonen, die ihnen zum Teil sogar näherstehen als der leibliche Elternteil, der nicht mehr bei ihnen lebt. Gerade diese Stiefväter und Stief­mütter waren aber bis jetzt in ihren Rechten ziemlich eingeschränkt. Auch dem soll mit dieser Novelle begegnet werden. Es soll nun unter anderem auch die eheliche Bei­standspflicht für Stiefeltern ausgedehnt werden.

Insgesamt wird mit dieser Novelle, wie Frau Kollegin Mosbacher auch schon aus­geführt hat, eine wichtige Anpassung vorgenommen, eine Anpassung an die modernen


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