trauung der Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter am 28. November beziehungsweise vom 2. bis 8. Dezember 2009 beziehungsweise des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn vom 29. November bis 1. Dezember 2009 mit seiner Vertretung
beziehungsweise
den Aufenthalt des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos am 3. und 4. sowie am 18. Dezember 2009 außerhalb des EU-Raumes und der Betrauung des Bundesministers für Gesundheit Alois Stöger diplômé mit seiner Vertretung
sowie
den Aufenthalt des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung am 3. und 4. Dezember 2009 innerhalb des EU-Raumes und die Wahrnehmung seiner Angelegenheit im National- und Bundesrat gemäß Artikel 73 Abs. 3 B-VG am 3. Dezember 2009 durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
Mag. Stephan LEITNER
MINISTERRATSDIENST Geschäftszahl: 350.200/0190-I/4/09
Abteilungsmail: mrd@bka.gv.at
Sachbearbeiterin: Ingeborg HEIM
Pers. eMail: Ingeborg.heim@bka.gv.at
Telefon: 01/531 15/2217
Datum: 1. Dezember 2009
An den
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Der Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes teilt mit, dass sich der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes HAHN am 3. und 4. Dezember 2009 in Brüssel aufhalten wird. Seine Angelegenheiten in National- und Bundesrat am 3. Dezember 2009 lässt er gemäß Art. 73 Abs. 3 B-VG durch den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold MITTERLEHNER wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
Präsident Erwin Preiner: Eingelangt ist der Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2008), der dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wurde.
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