Deshalb versucht die Opposition, auf die Koalition Druck zu machen, indem sie vereinbart hat, dass in der nächsten Zeit, solange es keine Reaktionen der Koalition bezüglich Vorladung von Ministern gibt, zu Verfassungsgesetzen – also solchen mit dem Beschlusserfordernis einer Zweidrittelmehrheit – keine Zustimmung erteilt wird.
Es gibt auch eine Vereinbarung der Oppositionsparteien zum Schutz der parlamentarischen Kontrolle; das war das letzte Mittel, das die drei Oppositionsparteien ergriffen haben. Ich weiß schon, dass dies dazu führt, dass nun wichtige Gesetze hinausgezögert werden. (Bundesrat Gruber: Unverantwortlich!)
Ja – es ist aber auch unverantwortlich von den beiden Koalitionsparteien, diese Geschichte im Untersuchungsausschuss nicht aufzugeben, denn sie haben es ja in der Hand! Sie brauchen nur morgen ihre Minister vorladen zu lassen, und wir haben übermorgen die Zustimmung zu allen Verfassungsgesetzen. (Beifall des Bundesrates Zwanziger. – Bundesrat Gruber: Nicht für eine Polit-Show! – Weitere Zwischenrufe.) Das heißt, die Blockade ist im Moment bei der Regierung zu sehen. (Ruf bei der ÖVP: Wir sind nicht in Italien! – Bundesrat Gruber: Das ist Erpressung! – Weitere Zwischenrufe.)
Die Oppositionsparteien sind in drei Punkten übereingekommen, und um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, werden die Abgeordneten der Oppositionsparteien bis Ende März keinen Gesetzesvorlagen, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, zustimmen. (Bundesrat Perhab: Der Bürger wird sich das dann ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Laut diesem Abkommen dürfte es heute keinen Tagesordnungspunkt 4 im Bundesrat geben, denn es hätte laut diesem Abkommen keine Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit im Parlament geben dürfen.
Es ist mir nicht bekannt, welche Motive Blau und Grün dazu bewogen haben, hier zur Schützenhilfe der Koalitionsparteien einzugreifen. Sie sind Erfüllungsgehilfen geworden! (Bundesrat Mag. Erlitz: Vernünftig, würde ich sagen! Vernünftig sind sie!) Mit der Zustimmung im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit zustande gekommen – entgegen einem Abkommen, das drei Parteien unterschrieben haben.
Ich stelle daher fest, dass die einzige Oppositionspartei hier im Hohen Hause, die paktfähig ist und Handschlagsqualität hat, das BZÖ ist. Deshalb werden wir, obwohl wir insgesamt für das Gesetz sind, am heutigen Tag dem Tagesordnungspunkt 4, sprich: dem Gesetz über den Umweltsenat und dem Bundes-Verfassungsgesetz, natürlich keine Zustimmung erteilen. (Beifall des Bundesrates Zwanziger. – Bundesrat Mag. Klug: Das ist aber ein bisschen eine skurrile Haltung!)
12.42
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
12.42
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzter Kollege Mitterer! Du weißt, dass ich dich sehr schätze und ehre. (Bundesrat Gruber: Oh! Seit wann? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Du hast auch versucht, zu sagen, warum das BZÖ beim Tagesordnungspunkt 4 nicht zustimmt. Ich weiß nicht, ob es irgendjemand verstanden hat; ich verstehe es nicht, muss ich ehrlich sagen. (Bundesrat Mitterer: Es gibt ein Abkommen!)
Wir haben gehört, dass die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 zusammengefasst worden sind. Ich möchte kurz zur Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltsenat Stellung nehmen.
Zu den Kernpunkten dieser Novellierung zählt, wie wir gehört haben, dass die Befristung des unabhängigen Umweltsenates aufgehoben wird, die mit Jahresende 2009
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