Sehr verehrte Damen und Herren, das ist ein wesentlicher Fortschritt, weil oft auch – vorsichtig formuliert – Pflege und Betreuung am Rande der Legalität oder, wenn man so will, in einem Graubereich gemacht wurde.
Daher wird dieser Abänderungsantrag – Vorarlberg hatte es sozusagen in einer weiteren Eingabe zu diesem Gesetz auch gefordert –, der Abänderungsantrag des Nationalrates, aus Vorarlberger Sicht besonders begrüßt, da insbesondere Betreuungskräfte im Bereich des betreuten Wohnens von Behinderten, ohne die gesamte Ausbildung im entsprechenden Sozial-/Betreuungsberuf absolvieren zu müssen, unterstützende Tätigkeiten ausführen dürfen.
Dies ist dann mit dem Ausbildungsmodul „Unterstützung zur Basisversorgung“ im Ausmaß von 140 Stunden möglich. Herr Minister, ich darf mich auch aus Vorarlberger Sicht ausdrücklich für diese Möglichkeit bedanken und darf noch als Bitte anfügen, dass diese Ausbildungsverordnung im Bereich des GuKG rasch umgesetzt wird, weil das ein wesentlicher Fortschritt in diesem Bereich ist.
Wie gesagt, es ist insgesamt eine wesentliche Verbesserung, weil insbesondere die Pflege eine der ganz großen Herausforderungen der nächsten Jahre sein wird. Wir haben da noch etwas Adaptierungsbedarf, sind aber auf sehr, sehr gutem Wege, insbesondere für die betreuten und für die behinderten Menschen.
Meine Fraktion wird dieser Novelle deshalb gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)
14.43
Präsident Erwin Preiner: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.
14.43
Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Vorrednerin und mein Vorredner haben schon einiges angemerkt, deshalb werde ich mich ganz kurz fassen.
Den Pflegehelferinnen und Pflegehelfern wurden Kompetenzen übertragen, die bisher nur diplomiertem Personal vorbehalten waren. Das macht sicher im Betreuungsalltag und Pflegealltag Sinn. Es macht aber auch Sinn, dass sich der Gesetzgeber Gedanken darüber gemacht hat, wie es in der Fortbildung ausschaut, wie Kontrolle und Aufsicht zu erfolgen haben.
Aber es wird für die betroffenen Personen trotzdem eine schwierige Phase werden, denn wenn man nicht mehr an Ausbildung zur Verfügung hat, wird man im Alltag dennoch vor einige entscheidende Fragen gestellt werden, wie zum Beispiel: Kann ich das machen? Kann ich das nicht machen? Frage ich jemanden, oder frage ich nicht? – Solche Dinge kann man auch in einem Gesetz nur sehr schwer definieren. Aber Evaluieren kann dabei helfen, rechtzeitig gegenzusteuern.
Was ich außerdem kritisch anmerken möchte, ist Folgendes: Wenn man solche spannenden und kritischen Gesetze sozusagen auf einen Schlag macht, dann hat das meistens einen Hintergrund. Der Hintergrund ist nach wie vor – mein Vorredner, Kollege Edgar Mayer, hat es vorhin schon ein bisschen kryptisch angedeutet –, dass wir dennoch einen Pflegenotstand haben und dass es Probleme in der Finanzierung der Pflege gibt. (Bundesrat Mayer: Das habe ich nicht gesagt!) – Protest? (Bundesrat Mayer: ... ist ein großer Unterschied! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Dass das in der Politik natürlich nicht gerne gehört wird, ist klar. Aber wenn wir den Blick in die Praxis werfen, dann wissen wir, dass da einiges an Verbesserungen notwendig ist.
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