BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 54

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Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.

 


10.55.14

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Haushaltsrechtsreform mit dem heutigen Gesetzesbeschluss um­gesetzt wird. Die ersten Schritte wurden schon vor vier Jahren gesetzt, und die kom­plette Umsetzung wird nicht von heute auf morgen erfolgen.

Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, gab es im Nationalrat einen breiten Konsens und einen einhelligen Beschluss zu diesem Gesetz. Es ist gelungen, eine Fünf-Parteien-Einigung zu dieser wichtigen Weichenstellung herbeizuführen. Somit war und ist es ein Anliegen der Oppositionsparteien genauso wie der Regierungspar­teien.

Die österreichische Haushaltsrechtsreform braucht keinen internationalen Vergleich zu scheuen. Ich bin davon überzeugt, dass sie sich mit und nach der Umsetzung auch in der Praxis bewähren wird.

Mit dem Bundeshaushaltsgesetz soll die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform auf einfachgesetzlicher Basis umgesetzt werden. In Kraft treten soll das Gesetz mit Jah­resbeginn 2013. Im kommenden Jahr werden Schulungstätigkeiten in der gesamten Bundesverwaltung gestartet, und in den darauffolgenden Jahren 2011 und 2012 sind Pilotbetriebe und Parallelbetriebe der neuen Budgetsteuerung geplant.

Zu den Übergangsbestimmungen: Der Übergang vom alten zum neuen Haushaltsrecht muss in einer nachvollziehbaren Art und Weise gewährleistet sein. Was für die Unter­nehmer und die Unternehmen in der Wirtschaft gilt, muss selbstverständlich auch für die Republik geradezu eine Verpflichtung sein: Der Grundsatz der Bilanzkontinuität muss selbstverständlich auch für den Bund gelten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber noch viel zu tun bis zum Inkraft­treten dieser zweiten Etappe, die mit 2013 wirksam werden soll: Bewertung der Liegen­schaften, Anpassung der Software im Finanzministerium und in den anderen Ministe­rien sowie die Schulung der mit der Umsetzung befassten Bediensteten und vieles an­dere mehr. Auch hier im Hohen Haus wird der Budgetdienst einzurichten sein, und es wird auch noch den einen oder anderen Stolperstein zu überwinden geben.

Wir machen mit diesem Beschluss einen großen Schritt in der Modernisierung des Bundeshaushaltsrechtes: weg von der Kameralistik, hin zur doppelten Buchführung, zu einer Kosten- und Leistungsrechnung und zu einem Controlling. Ich bin davon über­zeugt, dass sehr viele Menschen in der österreichischen Verwaltung dazu bereit sind, diese Aufgaben mit sehr viel Engagement zu übernehmen und diese Reform auch um­zusetzen.

 


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