Berichterstatter Josef Saller: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
10.55
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Haushaltsrechtsreform mit dem heutigen Gesetzesbeschluss umgesetzt wird. Die ersten Schritte wurden schon vor vier Jahren gesetzt, und die komplette Umsetzung wird nicht von heute auf morgen erfolgen.
Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, gab es im Nationalrat einen breiten Konsens und einen einhelligen Beschluss zu diesem Gesetz. Es ist gelungen, eine Fünf-Parteien-Einigung zu dieser wichtigen Weichenstellung herbeizuführen. – Somit war und ist es ein Anliegen der Oppositionsparteien genauso wie der Regierungsparteien.
Die österreichische Haushaltsrechtsreform braucht keinen internationalen Vergleich zu scheuen. Ich bin davon überzeugt, dass sie sich mit und nach der Umsetzung auch in der Praxis bewähren wird.
Mit dem Bundeshaushaltsgesetz soll die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform auf einfachgesetzlicher Basis umgesetzt werden. In Kraft treten soll das Gesetz mit Jahresbeginn 2013. Im kommenden Jahr werden Schulungstätigkeiten in der gesamten Bundesverwaltung gestartet, und in den darauffolgenden Jahren 2011 und 2012 sind Pilotbetriebe und Parallelbetriebe der neuen Budgetsteuerung geplant.
Zu den Übergangsbestimmungen: Der Übergang vom alten zum neuen Haushaltsrecht muss in einer nachvollziehbaren Art und Weise gewährleistet sein. Was für die Unternehmer und die Unternehmen in der Wirtschaft gilt, muss selbstverständlich auch für die Republik geradezu eine Verpflichtung sein: Der Grundsatz der Bilanzkontinuität muss selbstverständlich auch für den Bund gelten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber noch viel zu tun bis zum Inkrafttreten dieser zweiten Etappe, die mit 2013 wirksam werden soll: Bewertung der Liegenschaften, Anpassung der Software im Finanzministerium und in den anderen Ministerien sowie die Schulung der mit der Umsetzung befassten Bediensteten und vieles andere mehr. Auch hier im Hohen Haus wird der Budgetdienst einzurichten sein, und es wird auch noch den einen oder anderen Stolperstein zu überwinden geben.
Wir machen mit diesem Beschluss einen großen Schritt in der Modernisierung des Bundeshaushaltsrechtes: weg von der Kameralistik, hin zur doppelten Buchführung, zu einer Kosten- und Leistungsrechnung und zu einem Controlling. Ich bin davon überzeugt, dass sehr viele Menschen in der österreichischen Verwaltung dazu bereit sind, diese Aufgaben mit sehr viel Engagement zu übernehmen und diese Reform auch umzusetzen.
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