BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 117

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Gesundheitssystems. Und dass das auch einvernehmlich geht, halte ich für sehr posi­tiv. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.56


Präsident Erwin Preiner: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend 13. Ärztegesetz-Novelle.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 10. De­zember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird.

Ich ersuche auch hier jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erhe­ben, um ein entsprechendes Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der An­trag ist somit angenommen.

14.57.5617. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novel­le 2010) (464 d.B. und 551 d.B. sowie 8239/BR d.B.)

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich ersuche um den Bericht.

 


14.58.13

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird, liegt schriftlich vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Erwin Preiner: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


14.58.59

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Als das In-vitro-Fertilisations-Gesetz vor rund zehn Jahren eingeführt wurde, haben wir das begrüßt. Wir haben die


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