BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 140

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sicht – einfach bewährt hat. Es entspricht den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, der Raschheit sowie der Einfachheit und der Kostenersparnis, wenn die unmittelbare Auf­sicht der Tiroler Gebietskrankenkassen weiterhin unverändert durch den Landeshaupt­mann vor Ort wahrgenommen wird.

Dies genügt meiner Meinung nach vollkommen, da ja dem Bund als oberste Aufsichts­behörde schon derzeit ein unmittelbares Aufsichtsrecht nach § 448 Abs. 5 zukommt. Deshalb lehne ich die vorgesehene Änderung auch entschieden ab.

Für mich bedeutet diese neue Regelung eine weitere bedenkliche Aushöhlung der Selbstverwaltung auf Landesebene. Von einem solchen Eingriff muss ausgegangen werden, da im neuformulierten zweiten Satz des § 449 Abs. 1 ausdrücklich mit der De­finition: soweit aus Bundessicht notwendig, auf eine derartige Möglichkeit einer Ein­flussnahme hingewiesen wird.

Ich bitte Sie, dies bei Ihrer Entscheidungsfindung zu bedenken, zumal der Bundesrat ja die Ländervertretung darstellt. – Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP sowie der Bundesräte Michalke und Konecny.)

16.26


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Hammer zu Wort. – Bitte.

 


16.27.06

Bundesrat Mag. Michael Hammer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ebenfalls das Wort zum 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz ergreifen und darf mich, in Anbetracht der heutigen Tagesordnung, kurz fassen.

Ich glaube, Herr Kollege Klug hat schon sehr gut ausgeführt, worum es bei diesem 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz im Wesentlichen geht. Vor allem für uns als Länder­vertreter, als Bundesrat ist das Wesentlichste, dass wirklich ein erster wichtiger Schritt im Zusammenhang mit dem Kassensanierungspaket, das die Regierung ja beschlos­sen hat, umgesetzt wird. Wir haben in anderer Form im Bundesrat über das Kassensa­nierungspaket schon heiß diskutiert, und ich glaube, das ist wirklich ein erster, wichti­ger Schritt, über den wir uns freuen können.

Ich möchte inhaltlich gar nicht auf allzu viele Dinge eingehen, denn ich glaube, wir wer­den – und das wird notwendig sein  auch über ein 5. Sozialrechts-Änderungsgesetz hier im Bundesrat sprechen, und wir werden auch darauf drängen, dass es ein solches gibt – nämlich um die weiteren Teile dieses Kassensanierungspaketes umzusetzen.

Ein Kollege hat auch schon angesprochen, dass, glaube ich, auch Augenmerk darauf gelegt werden muss, wie es mit der Zielerreichung, der Umsetzung dieses Paketes ausschaut. In Summe ist es ein erster, wichtiger Schritt, um unser Gesundheitssystem und auch dessen Qualität nachhaltig absichern zu können.

Es ist auch die wichtige Leistung im Zusammenhang mit den Pensionen angesprochen worden. Ich glaube, das ist ebenfalls eine sehr soziale Maßnahme dieser Bundesregie­rung. Und ich möchte abschließend auch noch darauf hinweisen, dass auch Regelun­gen enthalten sind, die den Missbrauch im Bereich des Ausgleichszulagenbezuges et­was eindämmen sollen – auch das sollte erwähnt werden.

In Summe, glaube ich, ist es ein erster, wichtiger Schritt, und gerade wir als Bundesrat sollten daran interessiert sein, dass weitere folgen. In diesem Sinne wird unsere Frak­tion dem natürlich zustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.29

 


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