BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 142

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leisten. Wir haben ein stabiles Gesundheitssystem, auf das sich die Menschen verlas­sen können. Damit dieses Gesundheitssystem auch weiterhin stabil bleibt, damit die Menschen in dieses System Vertrauen haben können, müssen wir es der neuen Zeit anpassen, und das tun wir mit der dynamischen Stellenplanung.

Wenn es Veränderungen in Orten gibt, sich die ärztliche Struktur verändert, sind die Partner im Gesundheitswesen in der Lage, durch eine dynamische Stellenplanung, der heutigen Zeit entsprechend, Versorgung anzubieten. Wir schaffen ein Instrument für die Gebietskrankenkassen, damit sie Investitionsablösen auszahlen können und es so­mit für die Ärztinnen und Ärzte möglich ist, moderne Medizin, auch bis zum Ende ihrer Berufstätigkeit, anbieten zu können.

Wir haben das Thema des Umgangs mit der e-card geregelt. Die Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, wenn sie Personen nicht kennen, auch die Identität zu überprüfen. Ich erinnere an die Stadt Wien, die das auch in den Krankenanstalten macht. Dazu sind wir verpflichtet worden, und das ist aus meiner Sicht auch sehr, sehr wichtig.

Ich bedanke mich bei den Ärztinnen und Ärzten, denn sie sind bereit, auch aus ethi­schen Gründen, die Ökonomie des Behandlungsprozesses in die ärztliche Behandlung mit einzubauen. Es ist ein wichtiger Schritt, dass sie bereit sind, auch Verantwortung für die gemeinsamen Ausgaben zu übernehmen.

Wir haben auch ein Qualitätsmerkmal gesetzt: Es ist nun sichergestellt, ab welchem Zeitpunkt ein Arzt oder eine Ärztin seine oder ihre Tätigkeit zu beenden hat. Auch die­se Regelung haben wir geschaffen, das kann auch der Gesamtvertrag noch verbes­sern. Außerdem haben wir sichergestellt, dass die Honorarordnungen in Bezug zu den Beitragseinnahmen zur wissenschaftlichen Weiterentwicklung in Beziehung stehen.

Dem Bundesrat ist es natürlich auch ein Anliegen, die Frage des Aufsichtsrechtes zu berücksichtigen. Da haben wir ganz klar gesagt: Wenn die Trendwende anhält, dass der Bund aus Steuermitteln durch den Kassenstrukturfonds einzahlt, dann ist es auch die Aufgabe des Bundes, da die Aufsicht auszuweiten. (Zwischenrufe bei der ÖVP so­wie des Bundesrates Mag. Klug.)

Darüber hinaus haben wir ein paar Verbesserungen für einen erhöhten Schutz im Zu­sammenhang mit der Vermögensveranlagung getroffen. Ich denke, das ist insgesamt eine gute Entwicklung zur Sicherung und Stärkung des solidarischen Gedankens in der Sozialversicherung.

Lassen Sie mich abschließend noch zwei Sätze sagen: Eine solidarische Gesell­schaft – und nur eine solidarische Gesellschaft – schafft diese Qualität von gesundheit­licher Versorgung, wie wir sie in Österreich haben, und zwar für die breite Masse der Bevölkerung. Es ist ein Wert dieses Hauses, dass wir eine Form der Zusammenarbeit mit Rechtsanspruch  und ich teile diese Position – für die Menschen in unserem Land geschaffen haben.

Ich wünsche Ihnen zum Weihnachtsfest, zum Jahresende, dass wir auch in der Zukunft eine Gesellschaft weiterentwickeln, die solidarisch ist. Das ist mein Weihnachtsgruß an Sie, das ist mein Weihnachtsgruß an Österreich. Eine solidarische Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die auch auf die kranken und armen Menschen Rücksicht nimmt. Alles, alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

16.37


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstor­fer. – Bitte, Herr Minister.

 


16.37.34

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz sagen, dass ich glaube, dass wir es uns bei der Erhöhung oder der Anpassung der Pensionen nicht


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