Parlament
Dr. Karl Renner Ring 3
1010 Wien Wien, am 23. März 2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Sie, dass die Bundesregierung im Rahmen der 53. Sitzung des Ministerrates am 16. März 2010 eine Umnominierung der Vertretung des Landes Vorarlberg im Ausschuss der Regionen (AdR) für die laufende Mandatsperiode 2010 bis 2015 beschlossen hat.
Diese Umnominierung war aufgrund der vorangegangenen Rücktritte des zum ordentlichen Mitglied ernannten Vorarlberger Landeshauptmannes Dr. Herbert Sausgruber und des zum stellvertretenden Mitglied ernannten stellvertretenden Landeshauptmannes Mag. Markus Wallner am 11. Februar 2010 notwendig geworden. Das neue Mitglied und das neue stellvertretende Mitglied sind im Anhang angeführt.
Die formale Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des AdR wird gemäß Art. 305 AEUV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU ist bis Ende Mai 2010 zu rechnen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen“
„Anhang: Umnominierte/r Vertreter/in des Landes Vorarlberg im Ausschuss der Regionen in der Mandatsperiode vom 26. Jänner 2010 bis zum 25. Jänner 2015
1.) Nominierung zum Mitglied des Ausschusses der Regionen – als Ersatz für das bisherige Mitglied, Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber:
Herr Landesstatthalter (stellvertretender Landeshauptmann) Mag. Markus Wallner
2.) Nominierung zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen – als Ersatz für das bisherige stellvertretende Mitglied, Herrn Landesstatthalter Mag. Markus Wallner:
Frau Landtagspräsidentin Dr. Bernadette Mennel“
„BUNDESKANZLERAMT-BUNDESKANZLER
351.000/0010-I/4/10
Pkt. 7 des Beschl.Prot. 53
53. Sitzung des Ministerrates am 16. März 2010
7. Bericht des Bundeskanzlers, ZI. 405.013/0001-IV/5/10, betr. Ausschuss der Regionen; Neunominierungen der Vertreter des Landes Vorarlberg für die Mandatsperiode 2010 bis 2015.
Der Ministerrat beschließt im Sinne des Antrages.
Wien, 16. März 2010
Mag. LEITNER“
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Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
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