BundesratStenographisches Protokoll784. Sitzung / Seite 60

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männischen Weitblick. 15 Prozent der Unternehmer überschätzen ihre Fähigkeiten, und 14 Prozent der Unternehmer wollten zwar Unternehmer sein, aber ihnen fehlte das not­wendige Kapital.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte daher an dieser Stelle fest, dass die Arbeit­nehmerinnen und die Arbeitnehmer in unseren Betrieben die Insolvenzen und Pleiten nicht verursachen. Es sind die unternehmerischen Fehlentscheidungen, die letztlich un­sere Unternehmen in den Abgrund führen. (Bundesrat Kneifel: Was ist das Resümee? – Ruf bei der ÖVP: Siehe ÖBB! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit der heutigen Neuregelung im Insolvenzbereich versuchen wir einen gesetzlichen Beitrag zu leisten, um im Wesentlichen den volkswirtschaftlichen Flurschaden einer Insolvenz möglichst gering zu halten. Insbesondere deshalb stimmen wir dieser Neuregelung zu. Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)

11.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.55.323. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumen­tenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdiens­tegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Dar­lehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG) (650 d.B. und 652 d.B. so­wie 8303/BR d.B. und 8305/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Ich bitte um die Berichterstattung.

 


11.55.47

Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert, ein Bundesgesetz über Verbraucher­kreditverträge und andere Formen der Kreditierung zu Gunsten von Verbrauchern erlas­sen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungs­aufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert wer­den, liegt in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung.

 


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2010 mit Stimmenein­helligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


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