BundesratStenographisches Protokoll785. Sitzung / Seite 50

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Der zweite wichtige Punkt ist, dass zusätzliche Ermittlungsmöglichkeiten im Rahmen der Strafprozessordnung geschaffen werden. Dieser Punkt ist heikel, weil auf der einen Seite die Einschränkung von wichtigen Rechten wie auch dem Bankgeheimnis zum Zweck der Ermittlung von Straftätern ganz klar zu regeln und auf der anderen Seite – und das steht außer Frage – das Bankgeheimnis zu wahren ist.

Das österreichische Bankgeheimnis ist Gott sei Dank auf sehr hohem Niveau, aber es soll auch nicht dazu dienen, Straftäter zu schützen und die Aufklärung von Straftaten zu verhindern. Da wurde ein ausgewogener Weg gefunden, einerseits kriminelle Machen­schaften zu verhindern, aufzuklären, diesen vorzubeugen und andererseits der Wahrung von wichtigen Rechten, und zwar auch dem des Bankgeheimnisses, weiterhin Genüge zu tun.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass wir mit diesen Gesetzen auf den Prüf­bericht der Financial Action Task Force vom Juni 2009, auf die wesentlichen Punkte reagieren. Es ist dies ein ausgewogener Weg, um kriminellen Machenschaften vorzu­beugen und auch dem Bankgeheimnis gerecht zu werden. Geldwäsche und Terroris­musfinanzierung können effektiver bekämpft werden. Eigengeldwäscherei soll strafbar gemacht, ein Vortatenkatalog erstellt, die notwendigen Strafdrohungen erhöht und die Zusammenarbeit in diesem Bereich mit anderen Staaten gefördert werden.

Alles in allem ein rundes Paket, das, wie eingangs erwähnt, den Finanzsektor und damit auch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken wird. Wir stimmen diesem Paket gerne zu. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.27.53

Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass Kollege Strohmayer-Dangl den Herrn Staatssekretär nicht bewusst nicht begrüßt hat, sondern bei der Begrüßung nur vergessen hat.

Österreich hat sich mit dem beharrlichen Festhalten am Bankgeheimnis nicht nur Freunde gemacht, sondern auch einen zweifelhaften Ruf erworben, auch den Ruf einer Steueroase. Österreich wurde daher auf die sogenannte Graue Liste der OECD ge­setzt. Von dieser „Grauen Liste“ ist Österreich inzwischen wieder gestrichen worden, aber noch im Vorjahr hat die internationale Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei einer Untersuchung einige Defizite in der österreichischen Rechtslage festgestellt.

Es wurde aufgezeigt und kritisiert, dass Eigengeldwäsche in Österreich kein Straftat­bestand ist. Mit der Beschlussfassung dieses Bundesgesetzes, mit dem die Rechts­anwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessord­nung 1975 geändert werden, wird sich diese Situation wesentlich verbessern.

Weiters wird garantiert, dass dem Wirtschaftsstandort Österreich dadurch kein Nachteil erwächst. Denn würden die Änderungen nicht vorgenommen werden, würde sich Österreich auf der von der Financial Action Task Force herausgegebenen Liste wiederfinden, auf der all jene Länder aufgelistet sind, deren Gesetzgebung und Maßnahmen gegen Geldwäsche nicht den international festgesetzten Standards entsprechen. Das wäre natürlich fatal, vor allem für die Wirtschaftswelt. So aber bleibt Österreich attraktiv für die internationale Wirtschaftswelt – und das ist auch gut so –, und es sollte unattraktiv für all jene werden, die den Finanzplatz Österreich für Geldwäsche beziehungsweise Terrorismusfinanzierung missbrauchen wollen.

 


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