lungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (Finalitätsgesetz) geändert wird (Finalitätsrechtsänderungsgesetz 2010) (888 d.B. und 912 d.B. sowie 8394/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Gruber. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Manfred Gruber: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen geändert wird.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2010 in Verhandlung genommen. Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober
2010 betreffend Abkommen zwischen der
Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinig-
ten Staaten von Amerika über die
Aufteilung entzogener Erträge aus Straftaten (869 d.B. und 913 d.B. sowie 8395/BR d.B.)
5. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (870 d.B. und 914 d.B. sowie 8396/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Ich begrüße die Frau Justizministerin ganz herzlich bei uns im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Berichterstatterin zu den Punkten 4 und 5 ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Bitte um die Berichte.
Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Fi-
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