BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die Schlusspassage einer Pressemeldung vom 2. März 2011 zum Thema „Novelle zum Wasserrechtsgesetz“ auf dieser Homepage –:

„Diese Novelle ist somit nicht nur ein wichtiger Schritt hin zu einem gemeinsamen Naturgefahrenmanagement in Europa und zu mehr Schutz der Bevölkerung, sondern auch ein wichtiger Beitrag für eine effiziente und moderne Verwaltung. Kurz gesagt: die Basis für gesundes Wasser für unsere nächsten Generationen.“ – So Berlakovich.

Ich unterstütze diese Aussage. Besonders die letzte Aussage „gesundes Wasser für unsere nächsten Generationen“ beeindruckt mich besonders, und ich wünsche es mir auch, und ich glaube, wir alle wünschen uns das und fordern das auch. Daher verstehe ich nicht, wenn in sensiblen Gebieten betreffend das Grundwasser, wie der Raum Lichtenwörth einer ist – ich denke, dieses Thema ist den meisten bereits bekannt –, ein Landwirt nach dem Motto agiert: Ändern wir halt die Zahlen für die Einreichung für einen Schweinemaststall, irgendwann werde ich die Genehmigung schon bekommen!

Dieser Landwirt reicht nämlich sein Ansuchen bereits zum dritten Mal ein, ändert aber nur die Angabe über die Anzahl der Schweine. Das Thema „Wasser – Schutz des Grundwassers“ wird dabei in den anhängigen Verfahren noch immer nicht entsprechend behandelt, obwohl im UVP-Gesetz eine Zusammenrechnung der Einzel­projekte und dementsprechend in allen weiteren Fällen eine Umweltverträglich­keits­prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn die Anzahl der Schweine 2 500 Stück erreicht. Das heißt nach meinem Verständnis: Da es bereits einen Massentierstall mit knapp 2 000 Schweinen in diesem Gebiet gibt, ist bei einem weiteren Projekt, wie das bei dem zum dritten Mal eingereichten Projekt der Fall wäre, bei mehr als 500 Schweinen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Leider wird diese Kumulie­rung, diese Zusammenrechnung von den zuständigen Behörden noch immer nicht durchgeführt.

Es ist besonders für mich und die Unterstützer der Initiative zum Schutz des Grund­wassers – die ersten 4 000 Unterschriften gegen das genannte Projekt werden dem Bundesminister Berlakovich, sofern er bereit ist, die Vertreter der Initiative „Grund­wasser“ zu empfangen, demnächst übergeben – unverständlich, dass eine Variante für ein Grundwasserschongebiet seitens der niederösterreichischen Behörden in diesem Bereich angeboten wird, die nur einen Teil betrifft, und zwar die Erweiterung des bereits im Burgenland bestehenden Grundwasserschongebietes bis Zillingdorf – zur Erklärung: Das ist der Nachbarort –, während aber Lichtenwörth von diesem Schon­gebiet ausgenommen bleibt. Das kann doch wohl nicht möglich sein!

Dazu muss angemerkt werden, dass sich allein in Lichtenwörth innerhalb von nur einer Woche über 700 Personen schriftlich gegen einen weiteren Massentierstall in diesem sensiblen Gebiet ausgesprochen haben und dass diese für die Ausweitung des Grund­wasserschongebietes auch auf Lichtenwörther Gebiet kämpfen.

Daher ersuche ich in diesem Zusammenhang Bundesminister Berlakovich, nach dem Motto seiner Aussage zu der Novelle zum Wasserrechtsgesetz „Gesundes Wasser für unsere nächsten Generationen“ die Umsetzung eines größeren Schongebietes in dieser sensiblen Region als oberstes Umweltorgan dieses Landes zu unterstützen. Damit meine ich, dass für die Region beginnend vom Schongebiet der Neudörfler Brunnen bis zum Schongebiet der Neufelder Brunnen – somit auch für Lichtenwörth – ein entsprechendes Grundwasserschongebiet ausgewiesen wird. Das Wasser kennt nämlich keine Landesgrenzen.

Zusätzlich ist aufgrund der bereits im Steigen befindlichen Nitratwerte – an manchen Messstellen wurden in diesem sensiblen Gebiet bereits bis zu 175 mg Nitrat fest­gestellt – absolut vordringlich, ein Nitrat-Sanierungsprogramm in Angriff zu nehmen, damit am Ende des Tages ein Ergebnis herauskommt, das der Aussage der erwähnten


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite