BundesratStenographisches Protokoll794. Sitzung / Seite 97

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Im Prinzip geht es in beiden Fällen darum, Dinge aus der Altlastensanierungs­fonds­pflicht herauszunehmen, was unserer Meinung nach nicht unbedingt ein richtiger Schritt ist. Dazu kommt, dass es in beiden Fällen prinzipiell auch intensiver Prüfungen bedürfen würde, gerade bei den Stahlwerksschlacken. Ob diese wirklich geeignet sind, müsste man prüfen. Es stellt sich auch die Frage, ob diese Prüfung auch wirklich durchgeführt wird, ob man diesen Aufwand auch wirklich betreibt oder ob nicht einfach eine Herausnahme aus der Verpflichtung erfolgt.

Zu den Gebäuden, die vor 1955 errichtet wurden: Natürlich fallen, wenn man Gebäude abreißt und Abbruchmaterial entsorgt, auf der einen Seite Müllgebühren an und auf der anderen Seite die Leistung eines Altlastensanierungsbeitrages.

Das Argument, dies sei eine Hilfe dazu, dass Altstadtzentren, dass Städte und Ge­meinden im Zentrum dadurch dichter verbaut werden können, dass die alten Gebäude wegkommen, ist meiner Meinung nach an den Haaren herbeigezogen, denn wenn das wirklich Sinn und Zweck der Maßnahme wäre, die man jetzt mit dem Altlastensanie­rungsbeitrag setzt, dann wäre das so, wie wenn man jemandem, der sich einen Fuß gebrochen hat, Aspirin gäbe.

Der Altlastensanierungsbeitrag ist nicht wirklich der Hinderungsgrund, warum man ein Gebäude nicht wegreißt und etwas Neues auf dem gleichen Platz baut. Da gibt es sehr viele andere Gründe, zum Beispiel, dass in vielen Gemeinden und Ortschaften der Grund am Stadtrand zu leicht als Bauland gewidmet wird. Natürlich ist es so, dass bei Widmungen meistens jemand der Gewinner ist. Wenn man etwa landwirtschaftliche Flächen in Bauland umwidmet, dann gibt es immer jemanden, der dadurch Vorteile gewinnt.

Dass es dort einen Ausgleich gibt, wo man vielleicht eine Rückwidmung benötigen würde, damit man wieder zurückwidmen könnte, dafür müsste man sorgen. Das wäre wahrscheinlich zehnmal hilfreicher, als wenn man sagen würde: Wenn du dein Haus abreißt und das Abbruchmaterial auf die Deponie bringst, dann brauchst du keinen Altlastensanierungsbeitrag zu leisten!

Ich glaube, das, was hier zur Beschlussfassung vorliegt, ist, wie gesagt eine sehr, sehr kleine Maßnahme, die noch dazu am Sinn vorbeigeht.

Im Grunde genommen sind beide Maßnahmen, die heute beschlossen werden sollen, Ausnahmen von der Regel, und diese Ausnahmen von der Regel bedeuten weniger Einnahmen für den Altlastensanierungsfonds. Bekanntlich ist der Altlastensanierungs­fonds nicht so voll, dass wir alle unsere Altlasten damit sanieren könnten.

Es wurde mit den Budgetbegleitgesetzen auch der Altlastensanierungsfonds seiner Zweckwidmung entbunden, zum Teil zumindest. Sprich: Es gibt da ohnehin schon Probleme genug. Wir werden also wahrscheinlich unsere Altlasten ohnehin erst im Laufe der nächsten Generationen sanieren können.

Auch wenn es ein kleiner Schritt ist und auch wenn es kleine Maßnahmen sind, es sind Schritte in die falsche Richtung – und die gehen wir nicht mit! (Beifall bei den Grünen.)

14.36


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


14.36.13

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe das natürlich grundsätzlich anders als meine Vorrednerin – aber nicht deshalb, weil dieser Initiativantrag von zwei steirischen Abgeordneten im Nationalrat eingebracht wurde. Man sieht, die steirische


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