BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 43

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ich als Bundesrat ein Protokoll von der Landeshauptleutekonferenz haben will – und ich meine, der Bundesrat und die Landeshauptleutekonferenz sollten eigentlich zusam­menarbeiten –, dann bekomme ich sie nicht. (Bundesrat Mag. Klug: Weil ihr nicht stark genug seid!) – Also wenn das eure Ansicht ist, dass nur Parteifunktionäre von Groß­parteien die Protokolle einer Landeshauptleutekonferenz bekommen sollen, die Bürge­rinnen und Bürger oder auch Journalistinnen und Journalisten aber keinen Einblick ha­ben dürfen, dann, kann ich nur sagen, ist die Landeshauptleutekonferenz ein Fall für WikiLeaks, dann hoffe ich, dass diese Protokolle demnächst im Internet veröffentlicht werden (Beifall bei den Grünen), weil alle Bürgerinnen und Bürger das Recht haben sollten, zu wissen, was in einem so mächtigen Gremium beschlossen wird und was die Pläne für dieses Land sind. Solange dieses Gremium nicht öffentlich, nicht transparent, sondern im Verborgenen, hinter verschlossenen Türen agiert, so lange ist das keine moderne Demokratie! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

11.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Präsidentin Neuwirth. – Bitte.

 


11.28.00

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Landeshauptfrau! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin die letzte Red­nerin in dieser Debatte – nicht zufällig natürlich – und möchte mich zunächst einmal für die Glückwünsche, werte Landeshauptfrau, für meine Vorsitzführung hier im Bundesrat bedanken. Ich bedanke mich natürlich auch für deine Unterstützung, danke schön!

Gestern Abend waren einige von Ihnen/von euch gemeinsam mit mir als Bundesrats­präsidentin beim Empfang des Landes Salzburg anwesend. Diejenigen, die dabei wa­ren, wissen, dass ich mir dort gewünscht habe – in Analogie zu jenen, die durch den Abend geleitet haben, die Wort und Weise heißen, weitere viele weise Worte hier im Bundesrat, und ein paar davon, glaube ich, haben wir heute gehört. Ob sie alle weise sind, weiß ich nicht, aber ein paar waren es. Ich glaube, es ist eine ehrliche, eine wah­re Diskussion, die heute hier geführt wird. Ich möchte mich daran insofern beteiligen, als dass ich mir bei all diesen Reformvorschlägen, die heute schon angesprochen wor­den sind und die wir all die Jahrzehnte hindurch ja schon in Unmengen gehört, gelesen haben, wozu es Rechtsmeinungen gibt, Artikel, Bücher, ein Institut für Föderalismus, das uns ununterbrochen sagt, was Föderalismus ist, die Frage stelle, wer nun wirklich etwas verändern will jenseits all dieser Artikel und Sonntagsreden, für die wir zum Teil auch alle selbst verantwortlich zeichnen.

Ich möchte einmal beide Gebietskörperschaften beleuchten, die Länder und den Bun­desrat, natürlich auch die Kommunen, denn alle gemeinsam gehören zu Föderalismus, nicht immer nur ein Teil davon.

Kommen wir zu den Ländern. Ein paar Beispiele sind ja heute schon genannt worden, aber ich möchte das noch einmal verdeutlichen, Kolleginnen und Kollegen! Die Breite von Stiegen, die Schonzeit von Rehen, die Lustbarkeitsabgabe und viele andere Klei­nigkeiten sind länderweise geregelt. Dazu gehören natürlich auch der Jugendschutz – x-fach diskutiert, noch immer nicht verändert – die Ordensvergabe – wesentliche Be­deutung –, ein Fischereigesetz und die Bauordnung, auch darüber haben wir hier schon x-mal geredet. All das gibt es neun Mal. Sogar die Hundehaltungsvorschriften sind un­terschiedlich. Je nachdem, ob die Hunde in Wien oder in Niederösterreich bellen, hat das sozusagen eine unterschiedliche monetäre Bedeutung für die Halter. Ebenso gilt zum Beispiel ein Hund, der in einem Bundesland einfach ein netter Hund ist, in einem anderen Bundesland plötzlich als Kampfhund. Also das sind doch Beispiele dafür, dass sich der Bürger/die Bürgerin fragen muss: Was ist an all diesen Dingen noch sinnvoll?

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite