BundesratStenographisches Protokoll802. Sitzung / Seite 94

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Es wird nicht gefragt: Sind Sie eine Person und hatten Sie ungeschützten Sex mit an­deren Personen?, nein, es wird nur gefragt nach Mann mit Mann. Das ist aus meiner Sicht natürlich eine klare Diskriminierung, weil, und gerade am Welt-Aids-Tag ist es wichtig, das zu sagen, Risikoverhalten gefährlich ist und nicht eine sexuelle Orientie­rung. Das halte ich für ganz wichtig. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.) – Danke schön, Frau Kollegin!

Und ich appelliere hier auch: Lesen Sie diesen Bericht durch, liebes Rotes Kreuz, liebe Blutspenderorganisationen! Diese Frage ist nicht zeitgemäß, sie ist diskriminierend. Wenn man fragt, dann fragt man nach Risikoverhalten, bitte. Und schließt nicht Men­schen nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung aus, die nur eines machen wollen, nämlich Menschen helfen. – Vielen Dank. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

14.51


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Duzdar. – Bitte.

 


14.52.07

Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Brinek! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Stoisits! Sehr ge­ehrter Herr Volksanwalt Kostelka! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte nicht mit einem Dankeschön sparen und mich wirklich auch recht herzlich bedanken für den 34. Bericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2010, der, muss man sagen, wirk­lich einfach und gut leserlich geschrieben ist und eine Fülle an Problemfällen dokumen­tiert, die sich im Jahr 2010 ereignet haben.

Kollege Ertl hat ja schon einen kurzen geschichtlichen Abriss gebracht. Die Volksan­waltschaft gibt es schon seit 1977 und ist zu einer besonders wichtigen Institution ge­worden, weil sie eben Probleme, Anliegen, Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen auch mit den Behörden, gerade mit den Behörden, formlos und in direktem Kontakt, in direktem Gespräch mit den Bürgern und Bürgerinnen aufnimmt. Sehr beliebt sind ja gerade die Sprechtage der Volksanwältinnen und des Volksanwaltes.

Die Schaffung der Volksanwaltschaft als eine Art Kontrollorgan wurde ja schon von Bruno Kreisky erstmals in der Regierungserklärung 1971 angekündigt. Es dauerte je­doch sechs Jahre, bis 1977 das Gesetz dann von allen Abgeordneten beschlossen wurde – es scheinen der Schaffung der Volksanwaltschaft im Vorfeld wirklich hitzige Debatten vorangegangen zu sein –, und es dauerte weitere vier Jahre, bis 1981 die Volksanwaltschaft dann auch eine verfassungsrechtliche Grundlage bekam.

An den Reden, die wir heute schon zum Bericht der Volksanwaltschaft gehört haben, zeigt sich ja auch, dass es hier einen parteiübergreifenden Konsens über die Wichtig­keit und Bedeutung der Volksanwaltschaft gibt. Es ist heute schon gesagt worden: Rund 15 000 Menschen haben sich im Jahr 2010 an die Volksanwaltschaft gewandt. Diese Zahlen sprechen für die Volksanwaltschaft. Wenn sich immer mehr Menschen in unserer Gesellschaft an die Volksanwaltschaft wenden, dann erfordert das gerade auch von uns Abgeordneten und MandatarInnen eine besondere Aufmerksamkeit, und wir sollten versuchen, den Problembereichen in unserer Gesellschaft auf den Grund zu ge­hen.

Insofern ist der Bericht der Volksanwaltschaft eine wirklich wichtige und gute Pflichtlek­türe, weil er einen Gesamtüberblick gibt und aufzeigt, mit welchen Hürden und Proble­men Bürger und Bürgerinnen in unserem Land in ihrem täglichen Leben konfrontiert sind. So gesehen spiegelt der Bericht auch gesamtgesellschaftliche Probleme wider, Probleme der Menschen, ihre Rechte in der öffentlichen Verwaltung auch durchzusetzen.

 


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