BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 70

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Dingen, und zwar weil Sie Lehren, die sich in erster Linie aus den Problemen bei der Übertragung des Schienennetzes in Niederösterreich 2010 ergaben, leider nicht so ge­zogen haben, wie wir uns das wünschen.

Die eine Lehre, die Sie gezogen haben, war, wenn es Probleme gibt, wie bei der Wa­chau-Bahn mit dem öffentlichen Verkehr, ob der zulässig ist auf einer Strecke oder nicht, dass es dann so umgesetzt wird, dass man sagt, es wird eben einfacher ge­macht, indem auf Strecken, wo öffentlicher Verkehr eigentlich nicht zugelassen wird, dann beschränkt öffentlicher Verkehr zugelassen wird.

Normalerweise bräuchte man eine Überprüfung der Sicherheitsausstattung, aber das ist jetzt mehr oder weniger gestrichen – das können wir umgehen. Das, was prinzipiell das Problem war bei der Übernahme der Wachau-Bahn, war nämlich, dass man – das hat das BMVIT richtigerweise kritisiert – mehr oder weniger ohne behördliche Geneh­migung eine Strecke bedient, und das haben Sie jetzt sozusagen zum Normalfall ge­macht und damit die richtige Handhabung zur Ausnahme.

Der zweite Punkt ist einer, der unserer Meinung nach eigentlich noch viel dramatischer ist. Es ist die Legalisierung von Schwarzbauten der ÖBB.

Wenn in einem Gesetzesentwurf steht, im § 31 – es ist ziemlich heftig darüber disku­tiert worden –, dass die Aufhebung eines Baubescheides, einer Baugenehmigung durch ein Höchstgericht, und zwar ist das Höchstgericht in dem Fall Verwaltungs- und Verfas­sungsgerichtshof, trotzdem dazu führt, dass man ein Jahr lang weiterbauen kann, dann ist das unserer Meinung nach eine massive Missachtung einerseits des Gerichts, weil das Gericht trifft ja diese Entscheidungen nicht aus Jux und Tollerei, andererseits ist es auch eine Missachtung derer, die das Gericht angerufen haben und die bewirkt haben, dass ein Bescheid aufgehoben wird.

Ich bin der Meinung, das Ziel müsste sein, dass man Bescheide für Bauten, gerade im Infrastrukturbereich, so erwirkt, dass die halten und dass man einfach im Vorfeld schon überlegt, was wird gebaut, wo wird gebaut und wie wird gebaut, und nicht dann sagt, es wird ein Bescheid aufgehoben, und deshalb bauen wir trotzdem weiter. Das ist ein­fach die falsche Umsetzung!

Wir würden uns wünschen, dass künftig die ÖBB-Projekte und auch die ASFINAG-Projekte einfach noch einmal einer Überprüfung unterzogen werden. Wir alle reden von Sparpaketen, Ihr redet von Schuldenbremse. In der Hinsicht könnte man doch einmal überlegen, ob das, was sich im Laufe der Zeit alles angesammelt hat an Projekten, in Zeiten wie diesen wirklich noch umsetzbar ist und wichtig und notwendig ist. Und dann, wenn man sich entschieden hat, kann man auch vernünftige Projekte ausarbeiten, und diese vernünftigen Projekte werden dann sicherlich auch bei der Behörde durchgehen und die Bescheide werden nicht aufgehoben. (Bundesrat Gruber: Das redet sich alles so einfach!)

Mit der Umsetzung eines Punktes, mit einer Lehre aus Niederösterreich, die Sie gezo­gen haben, sind wir schon sehr wohl einverstanden, und zwar sind das die Probleme bei der Interessentensuche.

In Niederösterreich war es ja so, dass die Nebenbahnen vom Land übernommen wur­den. Dann wurde versucht, einen Betreiber zu finden. Es hätten sich dann bei man­chen Linien auch Betreiber gefunden, aber das Land Niederösterreich hat gemeint: Das interessiert uns trotzdem nicht. Dass das künftig so nicht mehr umgesetzt werden kann, das ist erfreulich. Aber insgesamt und insbesondere in Bezug auf diese Schwarzbauten-Geschichte können wir der Novelle leider nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

12.36

 


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