BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 88

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13.43.49

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem hier vorliegenden Geset­zespaket regeln wir einen Bereich, der für die Sauberkeit und die Hygiene in unserer Demokratie von größter Wichtigkeit ist. Die Medien sind die vierte Gewalt im Staate. Sie schaffen die Öffentlichkeit. Sie sind sozusagen die Torwächter für alle, aber vor allem für uns Politikerinnen und Politiker zur Öffentlichkeit. Und wir wissen alle nur zu gut, was nicht in den Medien vorkommt, existiert teilweise ganz einfach nicht. Aus dem Grund ist Medienarbeit und ist Kommunikation enorm wichtig, selbstverständlich auch für die Regierungsarbeit.

Bei diesem Gesetzespaket geht es darum, den Missbrauch zu verhindern. Einerseits den Missbrauch öffentlicher Gelder durch alle Einrichtungen, die unter dem Begriff „öf­fentliche Hand“ subsumiert werden, vom Bundeskanzler abwärts bis zu den staatlichen Unternehmungen und Einrichtungen. Es geht auch darum, den Kauf der öffentlichen Meinung mit öffentlichen Mitteln zu unterbinden. Es gilt aber auch, der Begehrlichkeit der Medien einen Riegel vorzuschieben. Die ist zweifelsfrei da, und deshalb sind auch hier klare Grenzen zu signalisieren, damit hier sozusagen – unter Anführungszeichen – die „Erpressung“ der Politik nicht stattfindet.

Wir haben den Weg der Transparenz gewählt – keine Verbote, sondern öffentliche Ver­antwortung der Verantwortungsträger, die durch die Transparenz ermöglicht wird, die durch dieses Gesetz geschaffen wird.

Informationstätigkeit mit klarer Zielsetzung ist notwendig und auch weiterhin möglich. Sie muss vierteljährlich veröffentlicht werden. Es darf kein Foto der Amtsinhaber ver­wendet werden, um eben diese Begehrlichkeit von vornherein zu unterbinden, um gar nicht der Versuchung unterliegen zu können, Imagewerbung über diesen Weg zu ma­chen.

Dieses Gesetz schafft Klarheit. Es ist auch gelungen, einen breiten Konsens zu errei­chen. Dafür möchte ich mich auch sehr herzlich bedanken. Und eigentlich, Herr Kol­lege Brückl, ist ja auch die FPÖ mit allen diesen Zielen, die wir hier formuliert haben, einverstanden. (Bundesrat Brückl: Habe ich gesagt!) Aber man muss gelegentlich schon sagen, Sie suchen immer einen Weg, um weiterhin Angriffsflächen für Ihre Kritik zu haben. Das mag Ihr gutes Recht als Oppositionspartei sein. Mir ist es aber wichtig, dass klargestellt ist, dass Sie inhaltlich an diesem Gesetzespaket eigentlich auch nichts auszusetzen haben. Das ist der Hinweis, dass diese Materie so weit von Qualität geprägt ist, und unsere Zustimmung ist dem gewiss. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.47


Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Schreuder. – Bitte.

 


13.47.04

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Als in den Medien und in der Politik von einer Umsetzung des Me­dientransparenzgesetzes die Rede war, gebe ich zu, war ein großer Teil der Grünen natürlich skeptisch mit all unseren Erfahrungen in all den Jahren, wie das nun mit der Transparenz in der Politik denn so ist.

Es liegt sicher daran, dass es manchmal tatsächlich die aufgedeckten Skandale braucht, damit in der Politik sich etwas bewegt. Wir sind sehr überrascht und sehr po­sitiv überrascht, dass es in diesem Fall, beim Medientransparenzgesetz, so gut funktio­niert hat, und wir stimmen dem auch sehr, sehr gerne zu.

 


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