BundesratStenographisches Protokoll803. Sitzung / Seite 90

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Präsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Schennach. – Bitte.

 


13.52.06

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Ich gehe es einmal ein bisschen anders an. Dieses Medien­transparenzgesetz bietet eine enorme Chance, eine enorme Chance, die vor allem mit einem Begriff umschrieben wird: eine Hebung der Medienethik auch in unserem Land.

Wenn wir die Medienethik zum Beispiel im angelsächsischen Raum und hierzulande vergleichen, müssen wir feststellen, es stimmt nicht, wie es sich die Medien oft selbst zurechtbiegen: Die Medien sind gut, die Politik ist schlecht. Das Ganze hat vielfach ei­ne Wechselwirkung, und manchmal sitzt der Täter auf der Seite der Guten. Der Täter sitzt sehr oft auf der Seite der Medien, die nämlich dazu einladen und die Politik dazu auch aufgefordert haben in der Vergangenheit.

Es gibt in der Lehre dazu zwei Ausdrücke, die diese ganzen Tatbestände umschreiben. Das eine ist der Scheckbuch-Journalismus, der, von der Politik unabhängig, Tag für Tag zu sehen ist, wenn bezahlte Meldungen nicht als solche auch ausgewiesen wer­den. Wir haben im Bereich der elektronischen Medien Spielregeln für Product-Place­ment, die immer wieder auch die Gerichte belasten, und es gibt einen anderen Aus­druck, der heißt Schleichwerbung.

Das sind Dinge, die was mit Ethik zu tun haben, die was mit Spielregeln zu tun haben, mit Spielregeln, die allerdings auch die Medienlandschaft betreffen. Und diese Chance, dieses Medientransparenzgesetz, das sich nun die Politik selbst verordnet, ist meines Erachtens ein wirklicher Meilenstein. Deshalb waren die Versuche des Kollegen Brückl, hier Argumente dagegen zu finden, irgendwie auch ein bisschen hilflos.

Das bietet uns generell die Gelegenheit zu einer Diskussion, und da muss sich auch einmal die Wirtschaft einmal etwas überlegen. Ich denke gerade an unsere gestrige Enquete über Entwicklungszusammenarbeit. Selbst bei gemeinnütziger Tätigkeit wird immer wieder verlangt: Wenn wir über eure Tätigkeit berichten, dann müsst ihr schon einen Kostenbeitrag entrichten, dass wir darüber auch etwas berichten. Nur: Dass es hier um einen Kostenbeitrag geht, wird nicht ersichtlich. Und deshalb ist das eine enor­me Chance – eine enorme Chance!

In § 25, den Kollege Gruber heute schon erwähnt hat – ich möchte da nur noch einmal auf etwas hinweisen, was ja immer wieder nicht transparent ist –, geht es auch um Treuhandverhältnisse. Und es geht um direkte – Kollege Schreuder, die direkten fin­det man ja viel leichter –, aber es geht auch um die indirekten Beteiligungen. Und ich halte das für sehr, sehr richtig und bin froh, dass wir zu dieser Vier-Parteien-Einigung gekommen sind und dass es am Anfang steht, am Anfang eines Prozesses, den man auch in der Journalisten- und Journalistinnenausbildung stärker denn je strapazieren muss.

Und vor allem, liebe Kolleginnen und Kollegen: Überlegt doch einmal, dass wir immer mehr sozusagen in den Bereich der Gratiszeitungen kommen. Wovon leben denn Gra­tiszeitungen? Vom gratis Zugreifen? Oder gibt es nicht auch einen wirtschaftlichen Hin­tergrund, den Sie aber in einer Gratiszeitung nur an den wenigen ausgezeichneten und ausgewiesenen Inseraten erkennen?

Es ist auch gut so, dass Lösungen gefunden wurden, wonach die Kontrolle der Rech­nungshof macht, sowohl über die korrekte Bekanntgabe als auch die Werbeeinschal­tungen und die Medienförderungen. Und es war richtig, die quartalsmäßige Regelung mit der KommAustria zu treffen. Und man sollte das durchaus sagen: Das kostet jetzt auch etwas. Das kostet eine Personalentschädigung im Rahmen der KommAustria, die wir heute hier mit beschließen.

 


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