BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 70

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gesprochen. Das macht eigentlich einen Rechtsstaat aus. Das ist eine hohe Qualität. Daran war auch das Justizministerium sehr aktiv beteiligt.

Es gab auch – wir haben vorhin das Verbotsgesetz und das Versöhnungsgesetz diskutiert – den brisanter Fall der Störaktion von Jugendlichen bei einer Gedenkfeier vor dem KZ in Ebensee. Diesbezüglich hat die Oberstaatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet.

Auf Vorschlag, auf Weisung des Justizministeriums wurde das Verfahren gegen einen Jugendlichen eingestellt, weil man Anzeichen dafür hatte, dass da eine mangelnde Reife vorliegt, er zu jung ist, das Unrecht noch nicht einsehen kann und auch von der Reife her, geistig noch nicht so weit ist. Aber gegen die anderen wurde das Verfahren fortgeführt. Drei Jugendliche wurden rechtskräftig verurteilt, und ein Jugendlicher wurde rechtskräftig freigesprochen. Also unser Rechtssystem funktioniert, auch dank der Unterstützung, der Begleitung durch das Justizministerium.

Warum erwähne ich dieses Verfahren gegen die Jugendlichen wegen der Störaktion bei der Gedenkfeier vor dem KZ in Ebensee? – Weil es eigentlich aktuell ist, anlässlich der Vorfälle in den letzten Tagen.

Ich erwarte mir, dass die Staatsanwaltschaften nicht nur gegen die Jugendlichen vorgehen, sondern auch aktuelle Vorkommnisse aus der letzten Zeit dementsprechend engagiert und aktiv untersuchen, also dass man nicht nur die Jugendlichen zur Verantwortung zieht, sondern dass man auch hinterfragt, wie weit politische Spitzen nicht nur politisch überzogen, sondern auch gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zangerl.)

12.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin.

 


12.12.09

Bundesrätin Mag. Muna Duzdar (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Der Bericht des Justizministeriums über die in den Jahren 2009 und 2010 erteilten Weisungen steht heute hier zur Diskussion. Mit der Vorlage dieses Berichtes kommt das Justizministerium seiner Verantwortung gegenüber dem Parlament nach, und das Parlament übt seine Kontroll­rechte aus.

Wir haben es gehört: Für das staatsanwaltliche Handeln hat die Justizministerin die Letztverantwortung. Das ist auch eine sehr große politische Verantwortung, gerade in Zeiten, in denen sich komplexe Wirtschaftsstrafdelikte mehren.

Es ist daher sicherlich kein leichtes Ressort, das Sie übernommen haben. Die Zeitun­gen sind voll mit Wirtschaftskriminalfällen, und der Ruf der Justiz in der Bevölkerung war auch schon einmal besser. Gerade Verfahren von überlanger Dauer, die sich dahinschleppen, wenn es eben um Fälle der Wirtschaftskriminalität geht, tun dem Ansehen der Justiz nichts Gutes.

Der Eindruck in der Bevölkerung entsteht – und das nicht unberechtigt –, dass bei kleineren Vermögensdelikten, die begangen werden, die Justiz eben schnell zur Hand ist, dass bei den einen mit aller Gewalt ermittelt wird, wie bei dem Verfahren gegen die Tierschützer, gegen die mit Lauschangriff und Rasterfahndung vorgegangen wurde und wo die Verhältnismäßigkeit und der Einsatz der Mittel äußerst fragwürdig waren, und bei den anderen – das ist eben der Eindruck – so lange ermittelt wird, bis es keine Beweise mehr gibt und das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.

 


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