BundesratStenographisches Protokoll804. Sitzung / Seite 131

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Welche Konsequenzen“ und Lehren ziehen Sie für die Zukunft aus diesen Vorfällen? – Danke.

(Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Schennach: Und wie viele amtsbekannte Neo­nazis ?)

16.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau Bundesministerin für Inneres Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

 


16.19.06

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank! Geschätzte Bundesräte! Selbstverständlich werde ich all diese Fragen in Bezug auf den WKR-Ball, die hier gestellt wurden, beantworten.

Zu Ihrer ersten Frage „Wer trug die Verantwortung für diesen Einsatz der Exekutive?“:

Die Verantwortung lag dafür bei der Sicherheitsbehörde erster Instanz, also bei der Bundespolizeidirektion Wien. Einsatzleiterin war Vizepräsidentin Frau Dr. Michaela Pfeifenberger, die auch heute hier anwesend ist.

Ich darf die Frage 2 „Wurde versucht, Berufsdemonstranten aus Deutschland an der Grenze abzufangen und die Einreise zu verweigern?“ und die Frage 3 zusammen­fassend beantworten:

In Abstimmung mit den deutschen Behörden wurden verstärkt Grenzraumüber­wachungsmaßnahmen in der Vorphase des WKR-Balles aktiviert. Auch sonst gibt es selbstverständlich einen permanenten Kontakt zwischen den österreichischen und den deutschen Sicherheitsbehörden.

Frage 4: „Warum wurde am Heldenplatz, also in nächster Entfernung, eine Gegen­demonstration zugelassen?“

Es gab zwei Demonstrationen, die angemeldet waren unter dem Titel „Befreiung des Konzentrationslagers in Auschwitz.“

Dazu darf ich wie folgt erläutern: Gemäß dem § 6 Versammlungsgesetz sind „Ver­sammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, von der Behörde zu untersagen.“

Aus den vorliegenden Gefährdungseinschätzungen ergab sich somit kein Grund, die Versammlungen zu untersagen und den Teilnehmern an den Versammlungen am Tage des Holocaust Memorial Days den Zutritt zum Mahnmal am Wiener Heldenplatz zu verwehren.

Ich darf die Fragen 5 bis 7 zusammenfassen: „Warum konnte die Blockade in der Herrengasse nicht verhindert werden?“ Warum gab es keinen Befehl zur Räumung? „Wer war dafür verantwortlich?“

Um genau 20.42 Uhr wurde im Bereich Herrengasse-Strauchgasse ein zufahrender Bus mit diversen Wurfgegenständen wie zum Beispiel Flaschen und Steinen beworfen. Auftragsgemäß, gemäß der Weisung der Einsatzleiterin war der gefährliche Angriff zu beenden und für Ballbesucher, die durch Blockaden oder drohende gefährliche Angriffe am Zugang zum Veranstaltungsgelände gehindert wurden, eine sichere Begleitung sicherzustellen. Es galt das Motto „Sicherheit vor Pünktlichkeit“, Ziel war es vor allem, die Ballbesucher sicher zum Ball zu bringen. Eine Aufhebung der Blockade hätte zu diesem Zeitpunkt einen unverhältnismäßig hohen Kräfteeinsatz erfordert. Freie Kräfte wurden zur Sicherung der Zufahrtsroute Tuchlauben und Kohlmarkt zusammen-


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