BundesratStenographisches Protokoll812. Sitzung / Seite 59

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Schon erwähnt wurde, dass jetzt die NGOs noch mehr eingebunden werden, was die Schiefergasförderung betrifft, was eine Sache, denke ich, Niederösterreichs ist. Das ist etwas, was neu aufgetaucht ist und eben jetzt neu behandelt werden muss.

Gerade wir in Tirol haben ja mit den Umweltverträglichkeitsprüfungen sehr viel Erfah­rung. Ich denke nur an die ganze Seilbahnwirtschaft, die sehr schimpft, wenn eine UVP zu machen ist, aber andererseits wollen wir doch die Natur erhalten, damit sehr viele Gäste kommen. Da gibt es halt immer wieder große Kompromisse.

Von unserer Seite her kann ich nur sagen, wir werden dem gerne zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.02


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Berlakovich. – Bitte.

 


12.02.13

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Ziel Österreichs ist es, dass wir einerseits eine wirt­schaftliche Entwicklung ermöglichen, den Wirtschaftsstandort Österreich attraktiv halten und erneuerbare Energie ausbauen bis hin zum energieautarken Österreich, wo geplant ist, dass wir die gesamte Energie, die wir in Österreich brauchen, selbst erzeugen und damit unabhängig werden vom Ausland und Arbeitsplätze in der eigenen Region, also Green Jobs schaffen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Das UVP-Gesetz ist die Basis für die Genehmigung von Wasserkraftwerken, von Straßen, von Eisenbahnschienen, von Tunnels und so weiter. Daher prallen bei diesem Gesetz die Interessen aufeinander: einerseits jene der Wirtschaftsprojektbetreiber, die möglichst viele Erleichterungen wollen, andererseits jene der Bürger, der Anrainer, der NGOs, die Mitspracherechte haben wollen.

Die vorliegende Novelle versucht, die Interessen unter einen Hut zu bringen, mit dem Ziel, dass die UVP-Genehmigungsverfahren einfacher, klarer und schneller werden, denn es hat niemand etwas davon, wenn Verfahren endlos dauern, viel Geld kosten, viel Zeit kosten, viel Bürokratie verursachen, und im Endeffekt kommt dann nichts heraus. Es sollen die Verfahren klar sein, und es sollen Entscheidungen getroffen werden, sei es, dass ein Projekt genehmigt wird, oder eben, dass ein Projekt abgelehnt wird. In Zeiten, in denen die Verwaltung sparen muss, ist das eben notwendig.

Das, was uns bei dieser Novelle gelingt, ist, dass wir die hohen Umweltstandards in Österreich einhalten, dass wir gleichzeitig der Wirtschaft Entwicklungsmöglichkeiten geben und auch die Bürgerrechte ausgebaut werden. Bei diesem Gesetz gelingt es, Ökologie und Ökonomie unter einen Hut zu bringen, also Umweltschutz und wirt­schaftliche Entwicklung zu vereinen.

Das ist auch schon in der Vergangenheit gelungen. Wir haben im Jahr 2009 eine UVP-Gesetzesnovelle gemacht und haben dabei erreicht, dass Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Haben damals die Genehmigungsverfahren rund 15 Monate ge­dauert, dauern sie nach der Novelle im Jahr 2009 im Schnitt nur mehr 11 Monate – also eine Verkürzung um vier Monate! Durch eine Reihe von Maßnahmen haben wir das erreicht.

An Sie als Länderkammer bitte ein Appell: Bei UVP-Genehmigungsverfahren ist die erste Instanz Landessache. Wir stellen fest, dass in vielen Bundesländern die UVP-Genehmigungsverfahren effizient ablaufen, dass sich dort alle Beteiligten an einen Tisch setzen, die Wirtschaft, die Projektbetreiber, die Gemeinden, die NGOs, und man


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