BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 212

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Zur SEPA-Verordnung, also den Finanzüberweisungen, insbesondere jenen ins Aus­land, haben Kollege Mayer und ich festgestellt, dass wir wahrscheinlich dieselben Pro­bleme damit haben werden, uns diese langstellige Nummer zu merken. Wir werden vielleicht Systeme finden, damit wir uns die Nummer schneller merken und dann das Überweisen schneller geht. Sicherheit ist dadurch gegeben, dass es hier in Zukunft keine Fehlüberweisungen mehr geben kann. Eine falsch eingegebene Kontonummer wird nicht angenommen. Dies dient also der Sicherheit bei Finanzüberweisungen so­wohl ins Ausland als auch ins Inland.

Beim Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz wird für das Prüfverfahren ein Verein „Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung“ einge­richtet. Das ist dann die sogenannte Bilanzpolizei, und diese dient der Kontrolle des Fi­nanzmarkts.

Bei der Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes 1981 dient der Siche­rung der Arbeitsplätze, dass die Oesterreichische Kontrollbank für weitere fünf Jahre, also bis 2018, mit einem Haftungsrahmen bis 45 Milliarden € Obergrenze Garantien übernehmen kann.

Auch beim Ausfuhrförderungsgesetz geht es um die Sicherung der Arbeitsplätze in der österreichischen Wirtschaft ebenso wie von österreichischen Interessen bei Auslands­projekten. Es dient der Ausfuhrförderung, also unseren Arbeitsplätzen im Inland. Auf­grund dessen werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.01


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Schie­der. – Bitte.

 


21.01.39

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige der Vorrednerinnen und Vorred­ner haben sich schon bemüht, die zahlreichen Punkte zusammenzufassen, die wir heute hier unter einem diskutieren. Wenn man es zusammenfassen will, kann man auch sagen, es geht um zwei große Blöcke, nämlich mehr Regulierung, mehr Aufsicht und Verbesserung in Bereichen, wo es Lücken gegeben hat, wie zum Beispiel beim Emissionshandel. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Es geht da nicht um die Fragen: Wie ist das Pricing beim Emissionshandel? Wie viele werden vergeben? Wie ist das mit dem CO2? Das ist eine Angelegenheit des Landwirt­schaftsressorts. Hier geht es um die Fragen: Wer beaufsichtigt diesen Handel? Wer schaut darauf, dass der richtig und transparent abläuft und all diesen Kriterien ent­spricht? In der Vergangenheit hat es da europaweit durchaus Probleme gegeben, auf die es notwendig war, zu reagieren und die FMA als zuständige nationale Behörde für die Erteilung der Genehmigungen wie auch zur Überwachung hinsichtlich Marktmiss­brauchs, vor allem in den Bereichen Fünf-Tage-Future, Zwei-Tage-Spots und so wei­ter, zu ernennen.

Der andere Bereich, „Bilanzpolizei“ im Volksmund, also sprich die Kontrolle und Über­prüfung der Richtigkeit der gelegten Bilanzen und der Testate der Bilanzprüfer, wird jetzt umgesetzt. Es ist dies eine Richtlinie, die die Europäische Union schon vor Län­gerem herausgegeben hat und deren nationale Umsetzung wir hiermit beschließen.

Das Wesentliche und Gute daran ist, dass die Finanzmarktaufsicht die Behörde ist, die die Prüfung bestimmt, die auch den Prüfungsablauf bestimmt, die Pläne bestimmt und auch jederzeit die Prüfung selber an sich ziehen kann, aber gleichzeitig trotzdem in einem quasi eineinhalbstufigen Verfahren die Entbürokratisierung oder die Vermeidung unnötiger Bürokratisierung durch die Schaffung dieses Prüfungsgremiums, Prüfungs­ausschusses gegeben ist, der auch dazu befugt ist, nicht immer gleich zu strafen,


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