BundesratStenographisches Protokoll816. Sitzung / Seite 214

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Fremdwährungskredit als die Lösung der Finanzierungsfrage hingestellt. Richtigerwei­se haben wir das inzwischen verboten. Wir sind alle gemeinsam gescheiter geworden, nur stecken natürlich noch immer Leute in den Verträgen drinnen. Genauso passierte es auch mehreren Exponenten der öffentlichen Hand, dass die das damals eben auch geglaubt haben.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass der Rechnungshof vor Jahren noch in die Be­richte reingeschrieben hat: Das Veranlagungsergebnis ist uninteressant; da muss ja viel mehr drinnen sein, noch mehr Prozente. – Jetzt sind wir alle gescheiter und finden: Weniger Prozente sind vielleicht auch sicherer.

Wichtig ist aber, heute für die Zukunft die richtigen Regeln festzulegen. Das heißt: Kei­ne unnötigen Risiken eingehen als öffentliche Hand; sich auch klar darüber sein, dass die öffentliche Hand – egal ob Bund, Länder oder einzelne Städte und Gemeinden – ei­gentlich keine großartigen Veranlagungsnotwendigkeiten hat außer der Überbrückung der Zeit zwischen Auszahlungstermin und der Bereitstellung durch den Finanzbereich. Wir brauchen nicht zu versuchen, Millionen und Hunderte Millionen € zu noch mehr Hunderten Millionen € zu machen.

Das heißt, es geht auch darum, wie wir die Kontrolle verbessern können: Vier-Augen-Prinzipien zu echten Vier-Augen-Prinzipien machen, Sechs-Augen-Prinzip oder andere Methoden der stärkeren Einbindung von mehreren. Mehr Transparenz ist immer auch ein Schutz vor kriminellem oder nicht absolut den Governance-Richtlinien entsprechen­dem Vorgehen von einzelnen Leuten.

Wir müssen dazu auch die Erfahrungen nutzen, die wir bei UBS, den verschiedensten Banken beobachten können, wo ja manchmal auch einzelne Leute die ganzen Institute niedergerissen haben, was die dann für Kontrollmechanismen eingezogen haben, um dadurch auch die Gefahr negativer Auswirkungen des Handelns einzelner Personen zu reduzieren.

Spekulationsverbot ist der eine Begriff. Das ist das Bekenntnis, das inzwischen auch die Länder, viele Gemeinden und der Bund für sich abgelegt haben, nämlich: Wir wol­len nicht mit Steuergeld spekulieren, und es soll auch in Österreich mit Steuergeld nicht spekuliert werden.

Zweitens: gläserne öffentliche Kassen, sprich mehr Transparenz in die Prozesse, damit die Bürgerinnen und der Bürger, jeder Einzelne mehr Information haben kann. Wir ha­ben im Bund mit dem Bundeshaushaltsrecht sehr positive Erfahrungen gemacht. Das muss ich ganz offen dazusagen.

Letztlich geht es auch noch darum, ein Reporting einzuführen, ob das jetzt beim Staat­schuldenausschuss oder bei der Statistik Austria oder wo auch immer angesiedelt wird, damit die Frage der Haftungen, der Risiken, die Frage des Vollzugs für alle auch so einem Monitoring unterzogen werden kann, dass man auch sagen kann, es wird kon­trolliert. Ich denke nicht, dass es darum geht, einzelne Länder oder Gemeinden dazu zu zwingen, dass sie nur mehr das machen können, was der Bund ihnen per Gesetz vorgibt, sprich, dass die OeBFA alles für sie machen kann. Es soll weiterhin die finan­zielle Autonomie gegeben sein. Was es allerdings nicht mehr geben soll, ist, dass spe­kuliert werden kann. Am besten geschieht das so, dass auch nicht mehr einzelne Fi­nanzberater, Investmentbanken und so weiter dem Bürgermeister, der Geld sucht für seine Investitionen, immer wieder Veranlagungen einreden können, die dann angeblich alle Probleme lösen.

Das ist ein Lernprozess, der sehr schmerzhaft ist, und es wird sicherlich noch vieles diskutiert werden in diesem Bereich. Wir befinden uns aber auch in einer Diskussion, die am Schluss für die Sicherheit der öffentlichen Verwaltung und die Sicherheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einiges bringen wird.

 


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