BundesratStenographisches Protokoll817. Sitzung / Seite 169

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damit es der Projektwerber berücksichtigt, kommt man meistens nicht weit. Bestenfalls kann man eine behördliche Auflage erreichen.

Das Problem mit den behördlichen Auflagen in diesen Verfahren ist, dass dann irgend­wie keiner mehr dafür zuständig ist, sie zu kontrollieren. Ich würde mir also wünschen, dass es zu den UVP-Verfahren im Nachhinein auch irgendwie ein Monitoring für diese behördlichen Auflagen gäbe, ob diese wirklich umgesetzt werden. Ich weiß von diversen Straßenprojekten, dass es leider nicht so ist. Man kann hintennach parla­mentarische Anfragen stellen, ob das umgesetzt ist, aber das macht man einmal, nicht hundertmal. Wenn es nicht passiert, dann passiert es nicht. Das ist schade, weil ja Projekte durch diese Dinge möglicherweise doch umweltfreundlicher werden können.

Ein weiteres Problem, das Bürgerinitiativen und NGOs bei Umweltverträglich­keits­prüfungsverfahren immer wieder haben, ist das finanzielle Problem. Es gibt das „Mistelbacher Protokoll“, und es gibt an und für sich Runden, in denen man zusam­mengesessen ist und gesagt hat, dass man das einmal angehen muss. Die Geschichte ist: Um im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren einigermaßen auf gleicher Ebene argumentieren zu können, braucht man Gutachten. Die sind ziemlich teuer. Wenn man Glück hat, findet man einen Gutachter, wenn man Pech hat, nicht. Gerade bei der ASFINAG ist es oft so, dass sie sich das Geschäft mit der anderen Seite nicht verderben wollen.

Aber es scheitert oft wirklich schon an der Finanzierung. Das ist ja nicht so einfach. Wenn ich Zeit investiere, um ein Projekt zu verbessern oder zumindest zu verändern, wenn nicht zu verhindern, dann möchte ich nicht auch noch viel Geld investieren. Ich denke, da wäre es wirklich wichtig, dass es Unterstützung gäbe und dass man vielleicht auch einmal darüber nachdenkt, wie weit eine Zusammenarbeit des Ministeriums mit den NGOs und den Bürgerinitiativen möglich ist.

Meine Erfahrung, auch aus diesen Projekten, ist, dass das Umweltministerium zwar immer sehr handfeste, kritische Stellungnahmen abgibt, aber diese gehen genauso unter und werden genauso übergangen wie andere von Bürgerinitiativen und NGOs. Da wäre ein bisschen mehr Zusammenarbeit sicher wünschenswert, auch in Bezug darauf, dass Gutachten eben Geld kosten. Wenn man seine Stellungnahmen und seine Bedenken wirklich gut untermauern will, dann braucht man leider auch finanzielle Mittel, um das rüberzubringen.

Einen Punkt möchte ich noch anmerken, weil er wirklich sehr interessant ist. Das ist diese nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung für den Flughafen Wien. Dass da ein Vertragsverletzungsverfahren auf europäischer Ebene eingeleitet worden ist, haben wir einer Bürgerinitiative zu verdanken.

Ich weiß nicht, was mit den diversen Umweltanwaltschaften in den Ländern los ist, warum da nie reagiert wurde. Im Prinzip wäre es doch logisch und klar gewesen, dass da eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu machen gewesen wäre. Sie nachträglich zu machen, ist zwar gut und schön und nett, aber im Prinzip sollte man Projekte schon vorher betrachten, bevor sie umgesetzt werden, weil man dann noch etwas ändern kann. Das wäre ja das Ziel, dass Projekte, wenn sie vielleicht nicht ganz umwelt­verträglich sind oder sicher nicht umweltverträglich sind, zumindest durch ein Umwelt­verträglichkeitsprüfungsverfahren verbessert werden können. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

18.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Berlakovich. – Bitte, Herr Minister.

 


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