die Wasserversorgung ordentlich zu investieren, es unterstützt die Gemeinden wirtschaftlich, es unterstützt sie – ich glaube, das hat auch jemand gesagt – natürlich auch im Bereich Tourismus. Die Leute kommen gerne nach Österreich, weil man hier gut isst, in den Genussregionen Österreichs, weil man hier gutes Wasser trinken kann – nicht immer nur Wasser, manchmal natürlich auch gute Weine – oder gutes Fleisch bekommt.
Abschließend – auch weil der Herr Lebensminister anwesend ist – möchte ich sagen, wir vonseiten der SPÖ werden diesen vier Gesetzesvorhaben selbstverständlich zustimmen. Was mir persönlich noch wichtig ist, ist, dass die Länder es geschafft haben, schon seit Jahren, gemeinsam mit dem Lebensministerium eine österreichische Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Arbeitspaket, mit Projekten, die österreichweit umgesetzt werden, zu schnüren. Mein Wunsch wäre, dass man auch auf nationaler Ebene, auf Regierungsebene eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie zustande bringt. Vielleicht könnte dies noch in dieser Periode realisiert werden oder, wenn nicht, vielleicht als Wunsch in die nächste Periode mitgenommen werden. Ich spreche von einer erneuerten nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Es gibt ja eine aus dem Jahr 2002, in der noch die Battlegroups und Eurofighter vermerkt sind, die aber sehr, sehr weit hergeholt ist. Die neue, die erarbeitet worden ist, liegt im Entwurf vor, den NeSoVe, also das Netzwerk für Soziales, veröffentlicht hat. Dass wir diese Strategie auf den Weg bringen, wäre ein Wunsch, den ich Ihnen gerne mitgeben möchte. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.24
Präsident Edgar Mayer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte, Herr Minister.
15.24
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grund für die vorliegenden Gesetzesnovellen ist die Anpassung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die auch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz umfasst. Hier gibt es eine besondere Dimension. Es hat bisher im zweistufigen Verfahren den Umweltsenat als unabhängige, weisungsfreie Behörde gegeben, der sich hohes Ansehen erworben hat. Sie wissen, dass immer wieder Umweltprojekte, Wirtschaftsprojekte, Energieprojekte, Straßenprojekte mit hoher Sensibilität an den Umweltsenat herangetragen worden sind. Dieser hört jetzt sozusagen zu existieren auf, weil die Kompetenzen an das Bundesverwaltungsgericht übergehen. Ich darf die Gelegenheit nützen und mich bei den Mitgliedern des Umweltsenats und auch bei den zuständigen Beamtinnen und Beamte für die ausgezeichnete Arbeit herzlich bedanken. Herzlichen Dank! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Das UVP-Gesetz ist eine der zentralen Materien im Umwelt- und Klimaschutz. Wir haben uns in den letzten Jahren bemüht, über Novellen mehr Effizienz in das System hineinzubringen, zum einen Bürgerrechte zu stärken – ja, dazu bekennen wir uns, dass die Bürger Mitsprache haben, Transparenz haben, mitreden können –, aber gleichzeitig auch Verfahren zu beschleunigen, und das ist uns mit den letzten Novellen auch gelungen. Niemand hat Verständnis dafür, dass ein Wasserkraftprojekt oder ein anderes Projekt jahrelang herumliegt und nichts weitergeht. Das heißt jetzt nicht, dass man Projekte durchdrückt, sondern dass man Projektverfahren einfach effizient abwickelt.
Wir haben mit den Novellen erreicht, dass wir zum Beispiel einen Behördenleiter in die Lage versetzen, dass er befinden kann, ob genug Gutachten vorliegen, um das Ende des Verfahrens herbeizuführen. Wir haben auch erreicht, dass Gutachten, die bereits vorliegen, nicht neuerlich erstellt werden müssen, sondern, wenn sie noch Sinn machen, verwendet werden können. Das soll alles den Sinn haben, dass Kosten gespart
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