BundesratStenographisches Protokoll821. Sitzung / Seite 132

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mich als Parlamentarier lässt so eine Stel­lungnahme nicht ruhig schlafen. Ich glaube, man sollte sich wirklich ernsthaft damit auseinandersetzen. Und man sollte sich auch Gedanken darüber machen, ob man die­se Mittel ohne weitere nationale Kontrolle entsprechend vermarkten möchte.

Wir wollen und wir sollen uns Gedanken darüber machen, ob wir schlussendlich hiemit wiederum einen Mosaikstein unseres Selbstschutzes an Brüssel opfern. Wir Freiheitli­che wollen das nicht und werden hier deswegen auch entsprechende Ablehnung zei­gen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Preineder. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.10.02

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Mit 1. September 2013 setzen wir eine EU-Verordnung um, die sich mit der Bereitstellung und Verwendung von Bio­zidprodukten beschäftigt. Es ist damit klar geregelt, wie die Zuständigkeiten bei den Behörden ausschauen sollen und wie die Zulassungskriterien vorgesehen sind.

Ich glaube, es ist für uns alle immer wichtig, wie und in welchem Umfeld Biozide ein­gesetzt werden. Sie dienen einerseits dem Schutz der Produktion in der Landwirt­schaft, sie dienen aber auch dem Schutz von Produkten und stellen natürlich anderer­seits auch eine Gefahr für die Umwelt dar. Da gilt es immer abzuwägen, ob der Bio­zideinsatz wirklich die letztmögliche Maßnahme ist. Und damit ist es auch notwendig, weiterhin Forschung zu betreiben.

Wir sollten, wenn es um Biozideinsatz in der Landwirtschaft geht, um eine sachliche Diskussion bemüht sein. Zum einen lehnen wir den Gentechnikeinsatz in Österreich ab – und dazu stehen wir auch. Das bedeutet, dass eben im Bereich des Pflanzen­schutzes und des Biozideinsatzes eine breitere Möglichkeit bestehen muss.

Aber im Großen und Ganzen stimmen wir dieser Vorlage zu. (Beifall bei der ÖVP.)

16.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Tau­cher. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.11.37

Bundesrat Mag. Josef Taucher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Biozidproduktegesetz umfasst im Wesentlichen eine Regelung von Zuständigkei­ten und Verfahren, Bestimmungen zu Überwachungsbefugnissen, eine Androhung von Strafen für Übertretungen von Pflichten, die in der EU-Biozidprodukteverordnung ver­ankert sind, sowie Regelungen über Gebühren und Übergangsvorschriften.

Wir haben das in der SPÖ-Fraktion diskutiert. Aus unserer Sicht kann man diesem Ge­setz – es ist ein Fortschritt – die Zustimmung erteilen. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


16.12.29

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Zu dem, was zuletzt gesagt wurde: Der Einsatz von Pflanzenschutz-


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