BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hinweg, der eben ein Fachverband ist, aber keine gesetzliche Interessenvertretung für diese 8 000 Freiberuflichen. Ich glaube, da sollte der Verband, da sollte die Politik, da sollten wir die Chance nützen und darüber nachdenken. (Beifall bei der ÖVP.)

13.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


13.25.56

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, da geht es um etwas. Es geht darum, die Qualität der Ausbildung in den Gesundheitsberufen transparent zu machen. Es geht darum, dass die Berufsgruppe Aus- und Weiterbildung organisiert und auch nachvollziehbar hat, damit Patientinnen und Patienten nicht zu Schaden kommen.

Ich bedanke mich bei den Berufsgruppen dafür, dass sie das alles eingesehen haben. Die wollen das. Die wollen, dass es eine Registrierung gibt, dass es eine Re-Regis­trierung gibt. Das heißt, dass man alle fünf Jahre überprüfen muss, ob auch eine Wei­terbildung im Beruf erfolgt ist. Dafür bedanke ich mich.

Das Regierungsprogramm dieser Bundesregierung hat klargemacht: Wir wollen diese Registrierung umsetzen, und wir wollen sie so umsetzen, dass sie bei der überbetriebli­chen Interessenvertretung stattfindet. Das ist Teil des Regierungsprogramms gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! 85 Prozent all dieser betroffenen Gruppen sind bei der überbetrieblichen Interessenvertretung, der Arbeiterkammer, organisiert, sind dort Mitglied. Daher war es eine Selbstverständlichkeit, im Sinne von Sparsamkeit, im Sinne von Nähe dafür zu sorgen, dass diese 85 Prozent bei ihrer Interessenvertre­tung auch registriert werden.

Das war auch im Interesse dieser Berufsgruppen. Ich sage das auch ganz deutlich: Die Vertreter der Arbeiterkammern haben das meistens einstimmig – also waren alle politi­schen Parteien auch eingebunden – beschlossen. Ich möchte darauf ganz besonders hinweisen.

Mir war es wichtig, dass es da im Sinne der Sparsamkeit, der Kostengünstigkeit für die betroffenen Berufsangehörigen eine kostengünstige Regelung gibt. Die Arbeiterkam­mer hat zugesagt, dafür keine Kosten zu verrechnen. Daher ist das günstiger, als wenn wir das im Rahmen der Bundesverwaltung oder in einer anderen Form abwickeln wür­den. Dafür sage ich der Arbeiterkammer ein herzliches Dankeschön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine zweite Regierungsvorlage zu behandeln. Da geht es um etwas ganz Wichtiges, nämlich: Wer informiert und schult Angehörige, wenn eine medizinisch-pflegerische Prozedur zu Hause umgesetzt wer­den soll? Jeder, der die Praxis kennt, weiß: Die Ärztinnen und Ärzte haben dazu nicht immer Zeit.

Mit der heutigen Regelung, die wir verabschieden, ist es möglich, dass es eine quali­fizierte Angehörigenschulung gibt, und zwar durch Menschen, die das gut können, nämlich die gehobenen Gesundheitsberufe. Sie dürfen neben dem Arzt – das darf der Arzt immer noch machen – diese Tätigkeit machen, die Angehörigen einschulen.

Das dient dazu – das muss gerade den Mitgliedern des Bundesrates, der ja die Län­derinteressen zu vertreten hat, ganz wichtig sein –, dass wir praktikablere Formen der Pflege, der Versorgung vor allem der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, umset­zen können.

Ich freue mich, wenn Sie dem die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.29

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite