viel das an Einsparungen ist. Wie hoch waren denn die jährlichen Kosten bis jetzt, wenn man die Agenturen zusammenzählt? Alles in allem ist eine Anlaufstelle für alle Fragen zu Fahrgastrechten recht gut und sinnvoll, auch überfällig, aber wir haben natürlich auch noch einige Kritikpunkte.
Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen verwundert, dass von der Präsentation der Änderungen der Fahrgastregelung durch die damalige Bundesministerin Bures im Sommer 2014 bis zur Umsetzung, die für den Sommer 2015 geplant ist, jetzt fast ein Jahr vergehen wird. Angekündigt war es schon vergangenen August, und Österreich hat vor zwei Wochen eine Klage der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der seit über zwei Jahren in Kraft getretenen EU-Verordnung über Buspassagierrechte und über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr bekommen. Da waren sieben Monate dazwischen. Man hätte diese Klage durchaus vermeiden können, und unnötige EuGH-Verfahren kosten die SteuerzahlerInnen auch eine ganze Menge.
Ein weiterer Kritikpunkt ist für mich auch, dass es wirklich nur um eine Neuregelung der Organisation der Schlichtung geht. Ich finde es wirklich sehr gut, dass es zu einer Zusammenlegung kommt und man eine Anlaufstelle hat, aber dass man den Anlass nicht wahrgenommen hat, um die Rechte der Fahrgäste und Fluggäste generell zu stärken und da etwas weiterzubringen, finde ich einfach schade.
Der größte Kritikpunkt von uns ist, dass die Kostenaufteilung 40/60 geplant ist. 40 Prozent sollen die Verursacher, also Flug-, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen, übernehmen, und 60 Prozent sollen die Geschädigten, also die SteuerzahlerInnen, übernehmen. Das ist einfach nicht der Weg, auf dem eine Schlichtungsstelle finanziert werden sollte. Da muss es dringend eine Gewichtung (Bundesrat Fürlinger: Wie soll es denn finanziert werden? Wie ist denn Ihr Vorschlag?) – Die Gewichtung sollte in Richtung Verursacher verschoben werden, dass also nicht die Verursacher 40 Prozent zahlen und 60 Prozent die SteuerzahlerInnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Fürlinger: Dafür gibt es Gerichte! Dafür gibt es die Gerichte!)
9.39
Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.
9.39
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Das wichtigste Fahrgastrecht im öffentlichen Verkehr ist das Recht, öffentlichen Verkehr zu haben; öffentlichen Verkehr zu haben, der das Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung zufriedenstellt – und das machen wir in Österreich.
Wir haben in den letzten Jahren massiv investiert, damit es möglich ist, von Salzburg in 2 Stunden 22 Minuten nach Wien zu kommen. Wir haben investiert, damit die Menschen nicht nur von Bahnhof zu Bahnhof kommen, sondern auch vom Bahnhof zum Flughafen, wodurch eine Verknüpfung der Einrichtungen zustande gebracht wurde und zustande gebracht werden soll.
Das sind die wichtigsten Punkte und Rechte für die österreichische Bevölkerung, um ihr Mobilitätsbedürfnis befriedigen zu können. Und in diesem Bereich liegen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, ausgezeichnet im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
Natürlich, viele Menschen bemühen sich – vom Buschauffeur im Postbus, der die Kinder zur Schule bringt, bis hin zum Schaffner, zum Lokführer, zu den Menschen, die die Bahn betreiben –, dabei mitzuwirken, dass die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ernst genommen und auch befriedigt werden. Das gelingt in einem hohen Ausmaß.
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