BundesratStenographisches Protokoll839. Sitzung / Seite 15

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viel das an Einsparungen ist. Wie hoch waren denn die jährlichen Kosten bis jetzt, wenn man die Agenturen zusammenzählt? Alles in allem ist eine Anlaufstelle für alle Fragen zu Fahrgastrechten recht gut und sinnvoll, auch überfällig, aber wir haben na­türlich auch noch einige Kritikpunkte.

Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen verwundert, dass von der Präsentation der Ände­rungen der Fahrgastregelung durch die damalige Bundesministerin Bures im Som­mer 2014 bis zur Umsetzung, die für den Sommer 2015 geplant ist, jetzt fast ein Jahr vergehen wird. Angekündigt war es schon vergangenen August, und Österreich hat vor zwei Wochen eine Klage der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der seit über zwei Jahren in Kraft getretenen EU-Verordnung über Buspassagierrechte und über Fahr­gastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr bekommen. Da waren sieben Monate dazwischen. Man hätte diese Klage durchaus vermeiden können, und unnötige EuGH-Verfahren kosten die SteuerzahlerInnen auch eine ganze Menge.

Ein weiterer Kritikpunkt ist für mich auch, dass es wirklich nur um eine Neuregelung der Organisation der Schlichtung geht. Ich finde es wirklich sehr gut, dass es zu einer Zu­sammenlegung kommt und man eine Anlaufstelle hat, aber dass man den Anlass nicht wahrgenommen hat, um die Rechte der Fahrgäste und Fluggäste generell zu stärken und da etwas weiterzubringen, finde ich einfach schade.

Der größte Kritikpunkt von uns ist, dass die Kostenaufteilung 40/60 geplant ist. 40 Pro­zent sollen die Verursacher, also Flug-, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen, über­nehmen, und 60 Prozent sollen die Geschädigten, also die SteuerzahlerInnen, über­nehmen. Das ist einfach nicht der Weg, auf dem eine Schlichtungsstelle finanziert wer­den sollte. Da muss es dringend eine Gewichtung  (Bundesrat Fürlinger: Wie soll es denn finanziert werden? Wie ist denn Ihr Vorschlag?) – Die Gewichtung sollte in Rich­tung Verursacher verschoben werden, dass also nicht die Verursacher 40 Prozent zah­len und 60 Prozent die SteuerzahlerInnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Bun­desrat Fürlinger: Dafür gibt es Gerichte! Dafür gibt es die Gerichte!)

9.39


Präsidentin Sonja Zwazl: Als Nächster gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.

 


9.39.32

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundes­räte! Das wichtigste Fahrgastrecht im öffentlichen Verkehr ist das Recht, öffentlichen Verkehr zu haben; öffentlichen Verkehr zu haben, der das Mobilitätsbedürfnis der Be­völkerung zufriedenstellt – und das machen wir in Österreich.

Wir haben in den letzten Jahren massiv investiert, damit es möglich ist, von Salzburg in 2 Stunden 22 Minuten nach Wien zu kommen. Wir haben investiert, damit die Men­schen nicht nur von Bahnhof zu Bahnhof kommen, sondern auch vom Bahnhof zum Flughafen, wodurch eine Verknüpfung der Einrichtungen zustande gebracht wurde und zustande gebracht werden soll.

Das sind die wichtigsten Punkte und Rechte für die österreichische Bevölkerung, um ihr Mobilitätsbedürfnis befriedigen zu können. Und in diesem Bereich liegen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, ausgezeichnet im Vergleich zu anderen europäi­schen Ländern.

Natürlich, viele Menschen bemühen sich – vom Buschauffeur im Postbus, der die Kin­der zur Schule bringt, bis hin zum Schaffner, zum Lokführer, zu den Menschen, die die Bahn betreiben –, dabei mitzuwirken, dass die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ernst genommen und auch befriedigt werden. Das gelingt in einem hohen Ausmaß.

 


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