BundesratStenographisches Protokoll843. Sitzung / Seite 124

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sundheit ihrer Mitmenschen als andere, und 38 Tonnen sind sehr, sehr viel Verantwor­tung. Die Sicherheit muss also in jedem Fall so hoch wie möglich angesetzt sein. – Dan­ke schön. (Allgemeiner Beifall.)

15.52


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Herr Minister Stöger hat sich noch zu Wort ge­meldet. – Herr Minister, bitte.

 


15.52.58

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Aus meiner Sicht ist das wichtig, und ich möchte diesen Vorwurf auch zurückweisen, denn: Es werden in Österreich konsequent gute Gesetze gemacht. Es hängt aber damit zusammen, dass die Komplexität gerade im Führerscheinbereich massiv zugenommen hat, weil es auch darum geht, die Kom­plexität zwischen der Europäischen Union und dem österreichischen Recht herzustel­len und in einer gewissen Ungleichzeitigkeit die richtigen Themen zu setzen.

Wenn die Mitarbeiter beschreiben, dass es zu einem Rechtsausgleich kommt, dann müs­sen sie das auch in den Erläuterungen beschreiben und sagen, mit dieser Novelle wird Rechtssicherheit hergestellt, werden Unsicherheiten, die sich in einer unterschiedlichen Beurteilung durch das europäische Gericht und durch die europäischen Normen ergeben haben, hintangehalten. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Es ist uns bei diesem Gesetz auch gelungen, pragmatische Lösungen zu finden, insbesondere wenn es darum geht, dass man Busse mit bis zu acht Personen auch mit dem C-Führer­schein fahren darf. Für solche Regelungen haben wir sicherstellen können, dass die von der Europäischen Kommission auch anerkannt werden und dass in diesem Be­reich Rechtssicherheit eintritt.

Meiner Überzeugung nach sind diese Führerscheinregelungen gute und bringen für die Österreicherinnen und Österreicher Rechtssicherheit. In diesem Sinne: Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.55

15.55.10

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Herr Minister.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

15.56.019. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend Rücktritt vom Interna­tionalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Koh­letechnischen Informationsdienstes (500 d.B. und 652 d.B. sowie 9393/BR d.B.)

10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Informationsweiterverwendungsgesetz geändert wird (629 d.B. und 656 d.B. sowie 9394/BR d.B.)

 


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