Aufhebung von § 209 StGB Freilassung nach § 209 StGB inhaftierten Personen (4784/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek zu der schriftlichen Anfrage (5083/J) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 1998 (B4-0824/98 und 0852/98) und die darin geforderte Aufhebung von § 209 StGB (Verbot der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren) und unverzügliche Begnadigung und Freilassung aller in Österreich nach § 209 StGB inhaftierten Personen

Beantwortet durch

Dr. Nikolaus Michalek (A)

Bundesministerium für Justiz

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