Beibehaltung des menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 StGB (4796/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel zu der schriftlichen Anfrage (5085/J) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend die negativen Folgen für das Ansehen Österreichs durch die Beibehaltung des menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 StGB (Verbot der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren)

Beantwortet durch

Dr. Wolfgang Schüssel (V)

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

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