Erklärung Präsident:in
Hinweis des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend die durch § 74a Abs. 4 und 5 GOG begrenzte Redezeit bei Dringlichen Anträgen
Hinweis des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend die durch § 74a Abs. 4 und 5 GOG begrenzte Redezeit bei Dringlichen Anträgen