Berechtigung zur Abstimmung trotz noch nicht erfolgter Angelobung (678/GO)

Erklärung Präsident:in

Hinweis des Präsidenten Dr. Heinz Fischer auf den Umstand, daß (der abwesende) Abgeordnete Hermann Mentil trotz noch nicht erfolgter Angelobung nach § 9 GOG zur Abstimmung berechtigt wäre und somit auf der Liste derer, die an der namentlichen Abstimmung teilnehmen, aufscheint