Vertrag über den Verlauf der Staatsgrenze (86 d.B.)

Status

Kein Einspruch
36. Sitzung des Nationalrates: Antrag auf besondere Kundmachung angenommen, Dafür: S, V, F, L, G. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach) samt Anlagen