Ausschussbericht
Bericht des Gesundheisausschusses über die Regierungsvorlage (150d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert und ein Bundesgesetz, mit dem die Ausbildung zu Tätigkeiten, die durch Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheitswesen geregelt sind, bestimmten Einrichtungen vorbehalten wird (Ausbildungsvorbehaltsgesetz), erlassen wird