Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (952 d.B.)

Status

Kein Einspruch
129. Sitzung des Nationalrates: Antrag auf besondere Kundmachung angenommen, Dafür: S, V. Dagegen: F, L, G

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich; Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich; Protokoll auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung; Erklärung zur gleichzeitigen Annahme des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und des Protokolls betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung; Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2 des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

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