außergerichtlichen Tatausgleich auch für Erwachsene (68/M)

Mündliche Anfrage

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt an den Bundesminister für Justiz betreffend außergerichtlichen Tatausgleich auch für Erwachsene

Wieso wurde die Entschließung des Natioanlrates vom 16. Juli 1994, in der der Bundesminister für Justiz ausgeordert wird, eine gesetzliche Grundlage für den außerordentlichen Tatausgleich auch für Erwachsene bis spätestens 1996 zu schaffen, trotz einer umfassenden Änderung des Strafgesetzes nicht umgesetzt?

Eingebracht von

Mag. Dr. Heide Schmidt (L)

Eingebracht an

Dr. Nikolaus Michalek (A)

Bundesministerium für Justiz

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