Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 27

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Kollege Haupt hat auch die Fragen der Wahlkampfkostenerstattung und der Parlamentsklubfinanzierung angesprochen. Ich respektiere und halte es auch fest, daß es von ihm ein Bekenntnis dazu gibt, daß Wahlauseinandersetzungen als im Zentrum der politischen Willensbildung stehende Vorgänge keine Privatangelegenheit, sondern eine öffentliche Angelegenheit sind und es daher bei Vorliegen des Gebots der Sparsamkeit völlig in Ordnung ist, daß staatliche Mittel dafür eingesetzt werden.

Ich meine auch, daß der Weg, der jetzt gegangen wird, insofern korrekt ist und in die richtige Richtung weist, als wir deutlich gemacht haben, daß wir jetzt nicht die Wahlkampfkostenerstattung des Nationalrates 1 : 1 übernommen, sondern unter dem Gesichtspunkt des Sparenmüssens eine Reduzierung der entsprechenden Ansätze vorgenommen haben. Das ist auch ein Signal an den Bürger, der Materialschlachten bei Wahlkämpfen schon überdrüssig ist. Es ist also eine derartige Reduzierung durchaus sinnvoll.

Es ist aber auch sinnvoll... (Abg. Mag. Haupt: Das habe ich als positiv bezeichnet!) Ich habe deine Grundposition eingangs auch positiv festgehalten.

Ich meine aber auch, daß man nicht außer acht lassen darf, daß das österreichische Parlament durch die EU-Politik immens viel an Kompetenz und Arbeit dazubekommen hat, und daß es daher richtig ist, daß den parlamentarischen Klubs für die Bewältigung des Arbeitsberges, bedingt durch die Europäische Union, zusätzliche Mittel gegeben werden. Diese bewegen sich meines Erachtens zwar noch immer in bescheidenem Umfang, aber man muß sparsam sein.

Ich finde das korrekt, und es ist wichtig, daß das Parlament eben in der Konkurrenz zu den Ländern, die sich bereits in Brüssel angesiedelt haben (Abg. Dr. Graf: Dort muß man sparen!) , zu den Sozialpartnern, die schon in der Brüsseler Mission sitzen (Abg. Dr. Graf: Viel Geld kann man dort sparen!) – das war der allererste gesetzgeberische Akt: daß man überhaupt die Finanzierung der Sozialpartnerrepräsentanten in der Mission abgesichert hat; Kollege Verzetnitsch, das war das erste Europaabkommen der derzeitigen beiden Regierungsparteien, es war ein ganz wichtiger Punkt, daß nicht womöglich die Kammern, die ja nicht gerade die Ärmsten sind, diese Kosten ersetzt bekommen –, bestehen kann. Also, wenn man das alles zusammengenommen betrachtet, so muß man sagen: Es ist durchaus korrekt und vertretbar, daß das Parlament, daß die parlamentarischen Fraktionen ein bißchen Geld für die Bewältigung dieser zusätzlichen Arbeit bekommen.

Nun einige Bemerkungen zur Rückwirkung: Es ist sicherlich so, daß durch die Verankerung dieser Bestimmung ein Defekt des Gesetzes behoben werden soll.

Bezogen nun auf den Anlaßfall: Wenn eine Partei – in diesem Fall die Freiheitliche Partei – es verabsäumt hat, rechtzeitig um die Wahlkampfkostenerstattung vom letzten Wahlkampf anzusuchen – daß ihr die Frist versäumt habt, ist durchaus eure Sache –, oder wenn eine Partei darauf verzichtet hat, dann soll dieses Geld nicht in Form einer Prämie den anderen Parteien zugute kommen. Unter diesem Gesichtspunkt ist es, meine ich, durchaus vertretbar, daß man das rückwirkend so beschließt, denn im Grunde genommen gibt es keinen Geschädigten, und es ist wirklich nicht einzusehen, daß, wenn eine Unterstützung nicht abgerufen wird oder die Antragsberechtigung nicht existiert, das auf die anderen Antragsberechtigten verteilt wird. Dieses Prämiensystem ist nicht zu rechtfertigen, und daher ist diese Bestimmung völlig in Ordnung. (Abg. Dr. Graf: Man könnte 10 Prozent sparen!)

In diesem Fall ist die Ersparnis größer, denn bei 150 Millionen Schilling, Kollege Graf, sind es 30 Millionen Schilling, das sind sogar 20 Prozent, und diese Summe erspart sich die Republik. Das ist völlig korrekt. Ihr habt das "versabelt": Die 30 Millionen Schilling werden nicht auf die anderen verteilt, sondern fallen dem Staatssäckel wieder anheim. Das ist also völlig in Ordnung. Das haben wir jetzt so beschlossen, und so soll es auch bleiben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Alles in allem meinen wir, daß die beiden Gesetzesvorlagen in Ordnung sind. Wir werden ihnen daher zustimmen.


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