Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 88

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Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte aufgrund des Präsidialbeschlusses von heute vormittag, den ich als ein Gentlemen’s Agreement empfunden habe – dieser Ausdruck fiel, wobei ich Gentlemen’s Agreement auch als Gentlewomen’s Agreement empfunden habe – ist damit geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend Wahrung der Totenruhe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag stimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 2.) – Ich danke Ihnen.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 11/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetz geändert wird, eine Frist bis 31. Mai 1996 zu setzen.

Nach Schluß dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache aufmerksam, daß gemäß § 57a Abs. 2 des Geschäftsordnungsgesetzes kein Redner länger als fünf Minuten sprechen darf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. Ich erteile es ihr.

16.58

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben all den Diskriminierungen, denen homosexuelle Menschen in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind, gibt es darüber hinaus noch drei Paragraphen in unserem Strafgesetz, durch die sie auch mit Strafe bedroht sind, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren für Handlungen, die für Heterosexuelle zur Selbstverständlichkeit gehören, mit einer Freiheitsstrafe, die auch unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, von Versammlungsfreiheit, von Vereinsfreiheit selbstverständlich widerspricht, denn diese Rechtsgüter sind selbstverständlich für Heterosexuelle, und sie werden Homosexuellen verboten: Das eine ist das sogenannte Werbeverbot, das andere ist das sogenannte Vereinsverbot.

Dann kommt noch etwas dazu, was unter dem Titel – und das ist allein von der Wortwahl her ja bereits ein Ausdruck einer bestimmten Geisteshaltung – eines sogenannten besonderen Schutzalters läuft. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Ich weiß nicht, wie oft schon in diesem Hause in den letzten Jahren davon gesprochen wurde, zumindest diese drei Paragraphen aus dem Strafgesetz zu eliminieren, wie viele Lippenbekenntnisse aus allen im Hause vertretenen Fraktionen gekommen sind, daß dieses Unrecht beseitigt gehört, und wie lange wir gebraucht haben, um überhaupt einmal Anträge in Justizausschüsse zu bekommen.

Dann hat es diese gegeben. Aber dann wurde nichts anderes gemacht, als versucht, Verzögerungstaktiken zu erfinden oder zu gebrauchen – erfinden muß man sie ja nicht, die Geschäftsordnung gibt diese Möglichkeit –, Unterausschüsse einzurichten, und das für Materien, die eigentlich völlig klar sind, um auf die lange Bank schieben zu können, was man in Sonntagsreden sonst verspricht.

Wir sind jetzt wieder soweit. Ich behaupte, daß die Entscheidungslage zu diesen drei Paragraphen klar ist, daß es keine Argumente mehr gibt, die man irgendwo neu herholen muß, daß es keine Notwendigkeit mehr gibt, sich Experten zu holen, weil sich diejenigen, die sich


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