Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 54

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erzielen wollten, um damit die Chancen der Frauen zu verbessern. Sie müßten wissen, Herr Kollege Feurstein, daß Sie hier genau das Gegenteil bewirkt haben. Ich muß Ihnen vorwerfen, daß Sie hier etwas mit einem Etikettenschwindel verkaufen wollen und einen Inhalt vorgeben, der nicht dem tatsächlichen Inhalt entspricht. Haben Sie den Mut, zu sagen, das zweite Karenzjahr war zu teuer, oder sagen Sie einfach, wir können es uns nicht mehr leisten, es wird daraus ein halbes. Diesen Eiertanz aber, zu sagen, das ist eine Maßnahme mit einer bestimmten gesellschaftspolitischen Zielrichtung, während es in Wirklichkeit nichts anderes als eine Sparmaßnahme ist, sollten Sie sich sparen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Bevor ich schließe, möchte ich noch einige Bemerkungen zu den Ausführungen meiner Vorredner machen. Herr Professor Nowotny ist leider nicht da, aber ich ersuche, ihm mitzuteilen, daß auch für mich der Berufspolitiker mit Vermögen nicht etwas ist, dem ich nacheifere. Aber noch schlimmer als das sind Berufspolitiker mit Vermögen und Privilegien. Und insofern, muß ich sagen, können Sie doch nicht die Privilegiendebatte in der Politik abwürgen, indem Sie sagen, es gibt Berufspolitiker mit Vermögen. Es wird ja hoffentlich auch nicht verboten sein, weder Berufspolitiker zu sein noch Vermögen zu haben. Das Pferd am Schwanz aufzuzäumen und zu sagen: Das wünsche ich mir nicht!, das ist in meinen Augen keine besondere ... (Abg. Dr. Haider: Also schloß er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf!) Ich bin zu allen scharf, immer gleichmäßig.

Daß Sie die OeNB-Privilegien zuerst verteidigt, dann Änderungen angekündigt haben, Herr Feurstein, Herr Nowotny: Sie sollten sie endlich einmal wirklich abschaffen. Sie sollten das nicht zuerst verteidigen, dann nützt das Verteidigen nicht mehr, jetzt kündigen Sie an, das ist zuwenig. Sie sollten sie abschaffen.

Sie sollten nicht behaupten, daß dieses Gesetz, das in Vorbereitung ist, dieses Gesetzeskonvolut in den Ausschüssen noch einer Korrektur unterzogen werden könnte. Herr Feurstein, Sie sitzen ja schon viel länger da als ich. Ich weiß nicht, ob Sie einen Fall kennen, wo so ein Gesetz in einem Ausschuß noch korrigiert wurde. Sie haben dieses Paket als Regierungsfraktion zu verantworten, und wir werden Sie auch daran noch öfter erinnern.

Selbstverständlich, meine Damen und Herren, haben wir einen Alt-Jung-Konflikt, der heuer erstmals wirklich öffentlichkeitswirksam wurde und Aufmerksamkeit erregt hat. Aber vielleicht haben wir ihn auch deshalb, weil eine Fraktion ganz bewußt mit dieser Problematik Wahlkampf geführt hat, weil eine Fraktion damit Verunsicherung und Angst geschürt hat – und bedauerlicherweise ist diese Vorgangsweise auch noch mit einem Wahlsieg belohnt worden. Darauf brauchen Sie, meine Damen und Herren von der sozialistischen Partei, aber wirklich nicht stolz zu sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich komme zum Schlußsatz und möchte einen Entschließungsantrag verlesen ... (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Es ist nur ein Satz, Herr Präsident.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Peter, Dr. Frischenschlager, Moser und Partner/Innen betreffend Bezügegesetz und Beamten-Dienstrechtsgesetz

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regelungen über die Bezüge von Politikern nach den Gesichtspunkten der Transparenz, Marktkonformität und Leistungsorientierung neu zu ordnen. Dies mit dem Ziel, die Politikerbezüge von den Beamtengehältern zu entkoppeln und sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Selbständige zu regeln. (Siehe beiliegendes Modell, das diesem Hause und den Klubs bereits in der vergangenen Legislaturperiode zugeleitet wurde.)

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, die Bevorzugung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Kammern im Falle der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes in bezug auf Dienstfreistellungen, Pensionierungen und Gehaltsfortzahlungen bei der Bewerbung beziehungsweise Ausübung eines öffentlichen Amtes abzustellen.


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