Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 7. Sitzung / Seite 105

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22.47

Abgeordneter Hans Schöll (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Minister auf der Regierungsbank! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die diversen Privilegien wurde heute schon eine ganze Menge gesagt, und Kollege Blünegger hat da schon einiges zusammengefaßt. Allein die letzte Berichtigung zeigt, zu welchen Emotionen es in diesem Zusammenhang immer wieder kommen kann.

Ich möchte die Privilegien auf einem anderen Gebiet noch einmal unterstreichen – sie wurden zwar heute schon kurz angerissen –, und zwar im Bereich der gemeinnützigen Genossenschaften. Die haben diese Privilegien seit dem 3. WÄG besonders deutlich und, man kann sagen, in mehrfacher Weise erhalten, nämlich hinsichtlich der Entlohnung der Beschäftigten, also der leitenden Angestellten, die dort Bezüge nach der Dienstklasse IX bekommen; auch Mehrfachbezüge sind möglich. Entsprechend diesen Bezügen gehen sie dann auch in Pension.

Zahlreiche Privilegien haben sie sich aber schon vorher geschaffen. Das erkennt man vor allem dann, wenn man das Mietrechtsgesetz vergleicht, wo sie diverse Ausnahmen gefunden haben, und in der letzten Zeit hat es in den diversen Blättern eine Reihe von Schockmeldungen gegeben, wonach die Genossenschaften teilweise sogar ihre Mieten erhöhen wollen.

Auf der anderen Seite gibt es diverse Forderungen. Eine davon hat mich besonders bewegt, das war die Forderung der Arbeiterkammer, die sie in der "Kronen-Zeitung" veröffentlicht hat. Da heißt es: "Beim Auszug aus meiner Wohnung hat mir eine gemeinnützige Bauvereinigung ein paar Tausender als Sonderverwaltungskosten verrechnet. Zum Glück habe ich die Arbeiterkammer gefragt und erfahren, daß das gesetzwidrig ist. Jetzt habe ich das Geld samt Zinsen wieder."

Das ist eher belustigend. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man darüber hinweggehen. Aber hier zeigt sich deutlich, daß sogar die Arbeiterkammer oder viele im Bereich der Arbeiterkammer eingesehen haben, welch ein Unfug in den gemeinnützigen Genossenschaften teilweise geschieht und welche Privilegien man sich dort unter den Nagel gerissen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nicht nur – darauf haben wir schon sehr oft hingewiesen –, daß Grundstücke gehortet werden, daß Geldbeträge gehortet werden, die man eigentlich schon längst dem Wohnbau hätte zuführen müssen, leisten sich die Genossenschaften jetzt den Luxus, daß sie vor allem in jenen Gebäuden, die schon älteren Datums sind und wofür die Darlehen schon längst zurückgezahlt wurden, nach wie vor dieselben erhöhten Mieten von dem betroffenen Genossenschaftsmieter einheben, sodaß es in manchen Häusern sogar zu Doppel- und Dreifachzahlungen kommt.

Wir finden, daß man diese Politik keineswegs tolerieren kann, und bringen daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jörg Haider, Hans Schöll und Kollegen betreffend Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zur Absenkung der Genossenschaftsmieten auf den Erhaltungsbeitrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert, im Interesse der Mieter von Genossenschaftswohnungen, die aufgrund der geltenden Gesetzeslage ihre Wohnungen nicht selten doppelt und dreifach bezahlen müssen, und zur Beseitigung der Privilegienwirtschaft im Bereich der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen in Übereinstimmung mit dem Bundesminister für Justiz dem Nationalrat einen tauglichen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) vorzulegen, durch welchen – nach erfolgter vollständiger Tilgung aller entsprechenden Kredite und Darlehen – eine Absenkung der Mieten


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