Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 13

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Diese Wohnbaugenossenschaften, die wahre Biotope der Parteibuchwirtschaft von Rot und Schwarz sind, haben ihre Mietzinsbildung so ausgerichtet, daß bereits zurückgezahlte Darlehen nicht mietzinsmindernd zugunsten der Mieter berücksichtigt werden, sondern das bleibt ganz einfach gleich, auch wenn die Ausfinanzierung der Wohnung bereits stattgefunden hat. Das führt dazu, daß Familien Wohnungen mehrfach bezahlen, obwohl sie nur Mietrechte haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! All das spielt sich im Dunstkreis von SPÖ und ÖVP ab!

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht nur die Opposition, die hier Kritik übt. Der Rechnungshof hat die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß Millionen Schilling an Bankguthaben veranlagt werden, statt das Geld zur Errichtung von Wohnbauten zu verwenden.

So hat die Wohnbaugesellschaft der Österreichischen Bundesbahnen, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, fünfmal mehr für Wertpapiere ausgegeben als für den Wohnbau.

Oder die WAG in Linz: Sie verfügt über liquide Bankguthaben in Höhe von 80 Millionen Schilling und 700 Millionen Schilling veranlagt in Wertpapieren. Gleichzeitig werden aber Darlehen aufgenommen, die den Mietern angelastet werden.

Oder die Gesiba: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 20 Jahren sind die Millionen der Gesiba im Korruptionssumpf des Bauring-Skandals versickert in der Wüste. Wo sind sie heute? – Sie vertrocknen bei den Bankinstituten. Allein in Wien gibt es Rücklagen im Ausmaß von 7 Milliarden Schilling.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um den Schlußsatz.

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Wir verlangen gebetsmühlenartig, daß die Mieten gesenkt werden, weil die Darlehen zurückgezahlt wurden. Es freut uns daher, daß die Sozialbau hier in Wien endlich tätig wird. Aber es bedarf einer gesetzlichen Regelung, damit diese Biotope sozialistischer und schwarzer Parteibuchwirtschaft in Form von Genossenschaften ausgetrocknet werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. Die Redezeit soll gleichfalls zehn Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

10.14

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das Mietrecht ist wie kaum ein anderer Bereich des Zivilrechts von einer besonders ausgeprägten sozialen Komponente gekennzeichnet. Das ist schlicht und einfach dem Umstand zu verdanken, daß es um ein Grundbedürfnis des Menschen geht, nämlich um das Wohnen, auf dessen Befriedigung die Menschen existentiell angewiesen sind. Sie können daher auf eine Verknappung des Gutes Wohnen oder auf ein ausuferndes Preisniveau nicht einfach wie bei anderen Gütern mit Konsumverzicht reagieren, weshalb das Spiel der Marktkräfte in diesem Bereich nur mit Einschränkungen zum Tragen kommen kann. Seiner daraus erfließenden sozialen Funktion werden das geltende Mietrecht und die daran anknüpfende Judikatur insgesamt durchaus gerecht.

Das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz hat ungeachtet der zum Zeitpunkt seiner Entstehung auch hier geäußerten und bereits hinlänglich bekannten Einwände eine Reihe wichtiger Verbesserungen gebracht, denen auch eine sozialpolitische Dimension beigemessen werden kann. In erster Linie ist hier die weitestgehende Zurückdrängung der sogenannten Sechsmonatsverträge zu nennen, die Vermietungen gänzlich außerhalb des Geltungsbereiches des Mietrechtsgesetzes ermöglichten.


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