Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 47

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Als Kultursprecher sehe ich es auch als meine Aufgabe an, Herr Kollege Cap, daß ich mich für die Filmschaffenden, für die Filmurheber einsetze. Leider Gottes wurde die Vergütung zugunsten der Filmschaffenden, was die Altfilme betrifft, vom ORF, aber auch von der großen Koalition jahrelang blockiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dann zu einem Einverständnis gekommen. Es gibt jetzt eine Aufteilung 50 zu 50, was die Vergütungsansprüche nach der Leerkassettenvergütung und nach dem Kabelfernsehen betrifft. Es gibt allerdings nach wie vor diese gesetzliche Vermutung, daß alle Verwertungsrechte dem Filmproduzenten zukommen.

Nun sind die Filmschaffenden – wie mir scheint zu Recht – auf dem Standpunkt gestanden, daß die Vergütung, die Leerkassetten und Kabel betrifft, gar nicht einen Fall dieser Rechtsvermutung darstellt, denn im Gesetz heißt es ja, daß die Verwertungsrechte den Filmproduzenten zukommen; hingegen ist von den Vergütungsansprüchen nicht die Rede.

Aus dieser Sicht, aus der Sicht der Filmschaffenden, war es nur allzu verständlich, daß die Filmschaffenden von einer Enteignung gesprochen haben, was diese Vergütungsansprüche anlangte, und daß letztlich bei den Filmschaffenden keine Befriedigung über diese Teilung besteht. Aber insbesondere deshalb besteht keine Zufriedenheit bei den Filmschaffenden, weil sie ja die Urheber eines Filmwerkes sind. Das sei hier auch einmal klar und deutlich gesagt. Wohl hat der Produzent das wirtschaftliche Risiko, aber es sind die Regisseure, es sind die Cutter, die Dialogregisseure und so weiter, die die Urheberschaft tragen.

Der Konsens, der schlußendlich erzielt wurde, ist deshalb unbefriedigend, weil er die Altfilme nicht oder nur unzureichend betrifft. Ich darf daran erinnern, daß ursprünglich vorgesehen war, daß die Filmschaffenden bei den Vergütungsansprüchen auch betreffend die Altfilme im Ausmaß von 50 zu 50 Prozent mit den Filmproduzenten beteiligt werden sollten. Dann hat aber der Österreichische Rundfunk sein Veto eingelegt und wollte lediglich eine Regelung pro futuro, also nur für Neufilme.

Schlußendlich ist eine Regelung in der Form zustande gekommen, daß es für die Filme, die vor 1970 gedreht wurden, überhaupt keine Vergütung gibt, und für die Filme, die zwischen 1970 und 1. 4. 1996 gedreht wurden beziehungsweise werden, eine anteilige Vergütung vorgesehen ist.

Nun, wir sehen dies als unzureichenden Kompromiß, weil es doch teilweise eine Enteignung der Urheberschaft der Filmschaffenden bedeutet, denen ja diese neuen Vergütungsansprüche zugute kommen sollen. Denn, meine Damen und Herren, man könnte naturgemäß einwenden: Im Jahr 1970 hat der Filmproduzent dieses wirtschaftliche Risiko getragen, und wieso sollen jetzt die Filmschaffenden entsprechend beteilt werden? Aber ich erinnere daran, daß es ja nach unserem Urheberrechtsgesetz und nach der Gesetzeslage noch nicht so lange her ist, daß es überhaupt eine Kabelvergütung gibt, und daher wäre es aus unserer Sicht nur recht und billig, wenn die Filmschaffenden, die Filmurheber, auch bezüglich der Altfilme beteiligt wären.

So gesehen, meine sehr geehrten Damen und Herren – aber das haben die Damen und Herren der großen Koalition zu verantworten –, ist es durch diese Verzögerung doch zu einem enormen Schaden bei den Filmschaffenden gekommen. Ich erinnere daran, daß pro Jahr aus dieser schon mehrfach erwähnten Vergütung 30 Millionen Schilling Verwertungsgelder eingenommen wurden, die nur den Produzenten zugekommen sind. Das heißt, wenn man diese 50 zu 50-Teilung anwendet, sind den Filmschaffenden 15 Millionen Schilling jährlich durch diese Verzögerung entgangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war auch der Grund, wieso wir Freiheitlichen in der vergangenen Legislaturperiode – ich glaube, es war im Juni – einen entsprechenden Fristsetzungsantrag eingebracht haben. Es war nämlich wirklich nicht mehr einzusehen, daß die Filmschaffenden weiter auf die ihnen zustehenden Tantiemen verzichten sollten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn auch diese Teilung im Endeffekt eine Kompromißregelung ist, aber doch den Filmschaffenden zugute kommt, ist eines festzustellen: Im


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