Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 176

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sondere an die EU-Wettbewerbsregeln anzupassen, also zum Beispiel neben der Strompreiskontrolle Instrumente wie die Konzessionierung für Versorgungsgebiete und das Anlagengenehmigungsverfahren für die Stromerzeugung einzubringen. Wobei man durchaus darüber diskutieren kann, ob man das Verfahren nicht nur auf Landesebene, sondern bis auf Bundesebene durchzieht. Weitere derartige Instrumente sind etwa Erteilung von Bewilligungen für die Ein- und Ausfuhr von Strom, Auskunftsverpflichtungen für EVUs und Einschaumöglichkeiten und/oder die Kontrolle und Genehmigung von allgemeinen Versorgungsbedingungen. Insgesamt müssen jene öffentlichen Verpflichtungen der Elektrizitätswirtschaft garantiert sein, die im Entwurf der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie unter dem Begriff "public service obligations" zusammengefaßt sind.

Ich hoffe, mit diesen einleitenden Ausführungen Ihre Fragen eins bis drei beantwortet zu haben. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Kommentierung von Äußerungen an und für sich nicht Gegenstand parlamentarischer Anfragebeantwortungen ist, halte aber fest, daß es übertrieben ist, bei klagloser Stromversorgung und einem in überwiegendem Ausmaß guten Zusammenspiel der Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft von Kampf und Chaos zu sprechen. Es wird eine der zentralen Aufgaben der nächsten Legislaturperiode sein, den regulatorischen Rahmen der Elektrizitätswirtschaft zu verbessern, wobei nach meiner Vorstellung die bessere Koordination und die Konzentrierung von Aufsichtsmechanismen im Wirtschaftsministerium eine zentrale Rollen spielen sollten.

Zur Frage 4:

Offensichtlich ist das hier angeführte Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion zum Vorschlag einer Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie zu sehen. Da diese Verhandlungen noch in Fluß sind, sehe ich bis zu einem Abschluß der Verhandlungen zur Binnenmarktrichtlinie keinen Grund, von der bestehenden österreichischen Rechtslage abzugehen.

Zur Frage 5:

Die Arbeiten für eine Verstärkung der Wettbewerbselemente in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft gehen zügig voran, wobei darauf geachtet wird, daß der bewährte thermohydraulische Verbundbetrieb weiterhin beibehalten werden kann und somit eine weitgehende stromwirtschaftliche Autonomie und damit die Vermeidung von Atomstromimporten bestmöglich gewährleistet ist.

Insbesondere wurde auf Initiative Österreichs im Richtlinienentwurf zum Elektrizitätsbinnenmarkt vorgesehen, daß die erneuerbaren Energieträger und somit auch die Wasserkraft im angestrebten Elektrizitätsbinnenmarkt prioritär eingesetzt werden können. Im übrigen verweise ich auf die Aktivitäten Österreichs mit dem Ziel eines kernenergiefreien Mitteleuropa.

Zur Frage 6:

Ich habe nicht die Absicht, die von der Elektrizitätswirtschaft erstellten Prognosen über den Stromverbrauch zu kommentieren. Ich möchte darauf verweisen, daß der Stromverbrauch sehr stark mit technologischen Entwicklungen und vor allem auch mit der Wirtschaftsentwicklung korreliert.

Zu den Fragen 7 und 8:

Bei den Fragen, ob im Bereich der Verbundgesellschaft derzeit erhebliche Überkapazitäten hinsichtlich der verfügbaren Strommengen bestehen beziehungsweise auf welche Summe sich die Kosten, die im Bereich der Verbundgesellschaft durch die erhöhten Strombedarfsprognosen entstanden sind, belaufen, geht es um den Bereich der Orientierung der Geschäftspolitik der Verbundgesellschaft, also eines privaten Rechtsträgers, auf die der Wirtschaftsminister keinen Einfluß zu nehmen hat.


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