Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 201

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Wahrheit, und deshalb ist auch rechtskonform mit diesem Bau begonnen worden. (Abg. Wabl: Fischler hat das genehmigt, genau!)

Diese Verfahren haben nicht vor einem oder vor einem halben Jahr begonnen, als Sie endlich draufgekommen sind, daß hier offensichtlich ein Kraftwerk gebaut werden soll, sondern seit zehn Jahren werden die Argumente besprochen und haben die Entscheidungen den Instanzenzug durchlaufen, sind auf Herz und Niere geprüft worden. Deshalb ist auch jede Unrechtmäßigkeit auszuschließen. Es ist klar, daß all diese Entscheidungen und Bewilligungen rechtsgültig und rechtskräftig sind! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Sie haben gesagt: Wir verlangen eine UVP! – Halten wir einmal fest, daß, als diese Verfahren gelaufen sind und die Genehmigungen bereits vorlagen, das UVP-Gesetz noch gar nicht in Kraft war. Und selbst wenn es dieses UVP-Gesetz bereits gegeben hätte, wäre Lambach nicht darunter gefallen, weil UVPs erst für Kraftwerke ab 15 Megawatt verpflichtend vorgeschrieben sind und Lambach nur 14 Megawatt produziert. (Abg. Wabl: Sie sprechen schon vom UVP-Gesetz und nicht von einem ÖVP-Spenden-Gesetz!) Das ist die Wahrheit! Lambach würde also gar nicht unter das UVP-Gesetz fallen, aber auch das wissen Sie offensichtlich leider nicht! (Abg. Wabl: Aber unter das ÖVP-Spenden-Gesetz!)

Ein Wort zum Wasserrechtsbescheid und wie die Sache vom Kollegen von der FPÖ dargestellt wurde: Wir halten fest, daß Herr Landesrat Achatz seiner Abteilung den Auftrag gegeben hat, einen Wasserrechtsbescheid zu erstellen. Durch die Fachabteilung, also durch die zuständigen Beamten, wurde ein positiver Bescheid erstellt. Der Herr Landesrat hat aber dann durch sein Büro aufgrund einer politischen Weisung einen negativen Bescheidantrag stellen lassen und an die Landesregierung gerichtet. Dieses Vorgehen hat der Herr Landeshauptmann, im übrigen mit Zustimmung der Sozialdemokraten, abgelehnt. Er hat nicht zugelassen, daß eine politische Entscheidung getroffen wird, sondern veranlaßt, daß, wie vorgesehen, eine Fachentscheidung durch die zuständigen Beamten und durch die zuständige Abteilung getroffen wird. Das, meine Damen und Herren, ist die Wahrheit, das sind die Tatsachen! (Abg. Mag. Stadler: Es waren rein zufällig lauter schwarze Beamte!)

Zum Naturschutzbescheid und zu der Art und Weise, wie dieser hier dargestellt wurde: Man muß auch in diesem Fall sagen, daß es in erster Instanz einen positiven Bescheid durch die Bezirkshauptmannschaft gegeben hat. Das Naturschutzgesetz sieht vor, daß dieser Naturschutzbescheid, wenn ein Landesregierungsmitglied es will oder wenn es das Kollegialorgan Landesregierung will – das ist selbstverständlich in einer so wichtigen Sache wie bei einem Kraftwerk –, von der ganzen Landesregierung gefällt werden kann. Und genau das ist in diesem Fall rechtskonform geschehen, wie das schon in vielen anderen Fällen geschehen ist!

Ich finde, es ist wichtig und richtig, daß sich über eine so wichtige Sache wie ein Kraftwerk eine ganze Landesregierung den Kopf zerbricht, eine Entscheidung fällt oder einen Bescheid erläßt, und nicht nur ein einzelnes Regierungsmitglied. Und genau das ist in diesem Fall geschehen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Anschober: Wie ist das jetzt mit dem ÖVP-Spenden-Gesetz?)

Meine Damen und Herren! Ein Wort zu den Demonstranten: Herr Kollege Wabl und Herr Kollege Anschober, passen Sie auf! Wir haben selbstverständlich höchsten Respekt vor jenen, die in ihrer Freizeit aus Idealismus auf eigene Kosten Opfer auf sich nehmen und entsprechend ihrer Überzeugung ihren Protest anmelden und demonstrieren. Aber ich halte wenig davon, wenn das bundesweit organisiert wird, wenn dafür in Zeitungsinseraten geworben wird und wenn dafür sogar noch bezahlt wird. Dafür gibt es eine NGO-gemäße Bezahlung, so ist das in den Inseraten von Global 2000 gestanden! – Auch das können Sie nicht leugnen, meine Damen und Herren, das ist nachzulesen. Selbst das "TATblatt" spottet in diesem Fall über Global 2000 und die Methoden, die angewendet werden. Auch das ist ein Faktum, das Sie nicht widerlegen können! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: Sind Sie "TATblatt"-Leser?) Selbstverständlich lese ich das "TATblatt"! Ich lese auch immer die Kommentare des Herrn Öllinger, der Gastkommentator beim "TATblatt" ist, was mich nicht wundert, denn seine geistige Verwandtschaft mit den Herausgebern des "TATblatt" ist sowieso für jeden in diesem Haus erkennbar. (Beifall bei der ÖVP.)


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