Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 213

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

unter dem Titel "Aufbringung und Bedarf von elektrischer Energie in Österreich bis zum Jahr 2005". Darin habe ich die vermeintliche Diskrepanz gefunden, warum die einen sagen, daß ohnehin so viel Strom erzeugt wird, daß wir ihn gar nicht verbrauchen können, und die anderen sagen, daß wir sehr wohl ein Kraftwerk brauchen. – Unter der bewährten Annahme zur Reservehaltung für eine mit hoher Sicherheit bereitstellbare Stromversorgung besteht derzeit keine Überkapazität, meinen die Verfasser der Studie. Diese Reservehaltung dient der Überbrückung von Konjunkturschwankungen, Niederwasser, Kraftwerksausfällen. Sie wird in den meisten Staaten der EU in ähnlichem Umfang praktiziert. Eine verminderte Reservehaltung reduziert die Versorgungssicherheit, gefährdet unter Umständen den Wirtschaftsstandort, könnte aber sehr wohl auf andere Nationen abgewälzt werden, etwa auf die Bayern-Werke et cetera.

Herr Kollege Hofmann! Ist er noch da? – Nein, er ist nicht mehr da. Er hat nämlich Zahlen betreffend die Stromproduktion und den Verbrauch in Oberösterreich gebracht. In der genannten Reservehaltung liegt jedoch die Diskrepanz. Ich bin politisch dafür, daß wir Österreicher sehr wohl diese Reservehaltung von uns aus pflegen, wozu wir uns auch international verpflichtet haben. Daher gibt es keine Überkapazität, und wir brauchen dieses Kraftwerk sehr wohl. Das im Energiebericht gezeichnete Trendszenario läßt nämlich trotz Verwirklichung von Sparpotential ein Wachstum der Stromnachfrage erwarten. Wenn man weiß, wie lange man für die Errichtung eines Kraftwerks braucht, dann ist es unseriös, für einen Kraftwerksbau, der 1996 beginnt, vom Strombedarf von 1994 auszugehen. Sie wissen ganz genau, daß Sie im Hinblick darauf, wie die Stromnachfrage sich entwickeln wird, 10 Jahre und länger voraus planen müssen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Frischenschlager. – Weitere Zwischenrufe beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Es ist im Energiebericht auch festgeschrieben, daß mit der gesamten Energiepolitik in Österreich der hydrothermische Verbund verfolgt wird, daß es nämlich zwei Drittel Wasserkraftwerke und ein Drittel kalorische Kraftwerke geben soll. Damit kann auch das Argument vom "Zwilling", das immer wieder angeführt wird, als Falschargument ausgeräumt werden. Oberösterreich orientiert sich an dieser Vorgabe: zwei Drittel Wasserkraft und ein Drittel kalorische Kraftwerke.

Die Struktur der österreichischen Stromerzeugungs- und -versorgungsbetriebe ist durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Verbund und Landes-EVUs gekennzeichnet, auch wenn – wie heute hier schon mehrmals erwähnt – diese Zusammenarbeit nicht immer friktionsfrei abläuft. Die festgelegte Aufgabenteilung funktioniert dennoch. Das heißt, der Subsidiarität wird durch die föderale Struktur Rechnung getragen, und die zentrale Struktur der Verbund AG koordiniert und sichert Transport- und Reservehaltung. Die Produktions- und Verkaufsfunktion tragen überwiegend die Landesgesellschaften. Und für diese Aufgabe, nämlich Produktion und Verkauf, baut die OKA Lambach. Damit sind Kundennähe und Effizienz gewährleistet, und das soll auch so bleiben. Dieses System hat sich bisher ausgezeichnet bewährt, und durch noch engere Kooperation oder auch gegenseitige Verschränkung – Herr Kollege Van der Bellen ist jetzt nicht da – wird man sich für die künftige Liberalisierung des europäischen Marktes rüsten können. Ich bin nicht für den Ausverkauf. Herr Kollege Van der Bellen und der Kollege Kier haben das angeschnitten. Sie rauchen gerade eine Zigarette, ich hoffe, Sie genießen es.

Ich bin nicht für den Ausverkauf der österreichischen E-Wirtschaft an die Bayern oder an die Franzosen. Ich will nicht, daß Österreich zu einer Enklave der Atomlobby wird. Österreichische Interessen müssen gewahrt werden! (Beifall bei der ÖVP. – Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube auch nicht, daß sich die OKA als Landesgesellschaft durch den Bau des Kraftwerks Lambach allein konkurrenzfähig im internationalen Feld wird bewegen können. Dazu brauchen wir Verschränkungen und engere Kooperationen. Ob mit oder ohne Elektrizitäts–richtlinie der EU werden wir das 2. Verstaatlichungsgesetz durch eine Neuregelung ersetzen müssen, ein neues Energieorganisationsgesetz schaffen, das mehr Markt bringen wird, das aber auch – nach meinem politischen Verständnis – Dezentralisierung bringen muß.

Österreich verfolgt in seiner Energieliberalisierung ein modifiziertes Single-Buyer-Modell. Als Großabnehmer begrüße ich das. Das heißt: Nicht nur der Verbund darf importieren und


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite