Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 228

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gesetz Luft (44 der Beilagen) sowie über die Regierungsvorlage: Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 26. Oktober (45 der Beilagen).

Zum fünften Punkt berichtet Abgeordneter Dietachmayr; nach ihm referiert Abgeordneter Sigl zum sechsten Punkt. – Bitte, Kollege Dietachmayr.

Berichterstatter Helmut Dietachmayr: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1 der Beilagen): Bundesgesetz über den Transport von Tieren im Luftverkehr (Tiertransportgesetz-Luft – TGLu).

Ziel des gegenständlichen Gesetzentwurfes ist der Schutz der Tiere vor Gefahren, die sich bei einem Transport mit Luftfahrzeugen ergeben können.

Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung vom 7. Februar 1996 der Vorbehandlung unterzogen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung von Abänderungsanträgen der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Mag. Helmut Kukacka einstimmig angenommen. Ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Dr. Stefan Salzl zu § 20 fand nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, bitte ich, in die Debatte einzusteigen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals.

Abgeordneter Sigl, bitte.

Berichterstatter Robert Sigl: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (17 der Beilagen): Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 26. Oktober 1990.

Der Verkehrsausschuß hat das vorliegende Protokoll in seiner Sitzung am 7. Februar 1996 der Vorbehandlung unterzogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluß des Staatsvertrages: Protokoll über die Änderung des Artikels 50 lit.a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 26. Oktober 1990 (17 der Beilagen) wird genehmigt.

2. Die authentischen Texte des Protokolls in russischer und spanischer Sprache sind gemäß Art. 49 Abs.2 B-VG dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufgelegt werden.

Herr Präsident! Für den Fall, daß Wortmeldungen vorliegen, ersuche ich Sie, in die Debatte einzugehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke für die Einleitung zu den Beratungen.

Redezeiten: maximal drei Redner, einer 20 Minuten, die übrigen maximal 10 Minuten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite